Wir kommen zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.
Zuerst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen, in 1500 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Wer stimmt zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guernsey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen, in 1501 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Wer stimmt zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen, in 1502 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Wer stimmt zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (1561 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
18.48
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch oben auf der Galerie! Ich rede zum Thema Flugabgabe. Diese soll halbiert werden, wenn sich eine Mehrheit in diesem Haus findet, und ich befürchte dies.
Damit wir einmal wissen, worüber wir reden: Die Flugabgabe wurde 2011 mit folgender Begründung – das kann man wunderbar nachlesen – eingeführt: Der Flugverkehr ist der größte Klimasünder. Der Flugverkehr genießt sehr hohe Steuerprivilegien, die auch mit der internationalen Steuerlage zu tun haben. Und man muss dafür sorgen, dass sich eine Verschiebung mehr hin zur Bahn ergibt. – Das steht grob in der Begründung für die Flugabgabe drinnen.
Und dann steht noch drinnen: „Falls es zu einer allfälligen zusätzlichen steuerlichen Belastung des Flugverkehrs auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben kommt, soll eine Evaluierung des Flugabgabegesetzes durchgeführt werden.“
Diese Änderung der internationalen Steuergesetzgebung gibt es nicht.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich bin ein Freund von Zahlen, Daten und Fakten. Ich habe mir jetzt einmal angeschaut, wie denn das mit dem Flugverkehr in Österreich ausschaut. Abbildung 1 (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Gesamt-Flugbewegungen auf Österreichs Flughäfen 2000–2015“ in die Höhe haltend): Wir sehen hier die Flugbewegungen in Österreich im Vergleich Flughafen Wien-Schwechat zu den Bundesländerflughäfen. Ganz klar sichtbar ist: Wien ragt weit darüber hinaus, die Bundesländerflughäfen sind unter ferner liefen. Und man sieht, seit 2009 sinken die Flugbewegungen in Österreich.
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