Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 207

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Die Gesamt-Passagierzahlen auf diesem Bild (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Gesamt-Passagierzahlen auf Österreichs Flughäfen 2000–2015“ in die Höhe haltend) zeigen bei den Bundesländern ein Auf und Ab, in manchen steigen sie, in Wien-Schwechat auf jeden Fall. Die Fluggastzahlen steigen trotz Einführung der Flugabgabe. Also kann es damit nicht zusammenhängen.

Was man eben am Vergleich sieht, ist, dass die ganze Geschichte eine Lex Wien-Schwechat ist, weil der Flughafen Wien um so viel bedeutender ist als alle anderen Bundesländerflughäfen. Wir reden also von einer Lex Wien-Schwechat.

Wenn man sich jetzt die Flugbewegungen für Wien-Schwechat noch einmal im Detail anschaut, sieht es so aus (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Ge­samt-Flugbewegungen Wien-Schwechat 2000–2015“ vor sich auf das Rednerpult stel­lend): Sie sind gesunken, aber weil die Maschinen größer werden und mehr Passagie­re transportieren, sind die Fluggastzahlen gestiegen (eine Tafel mit einem Säulendia­gramm unter dem Titel „Gesamt-Passagiere Wien-Schwechat 2000–2015“ vor sich auf das Rednerpult stellend), und das bei einem Wettbewerb mit den Nachbarländern, wo­bei die Deutschen höhere Flugabgaben haben als wir. Es kann also das Argument, die Flugabgabe sei wettbewerbsverzerrend, nicht stimmen. Sie haben auch keine Vorla­ge, keine Expertise vorgelegt, die das beweisen würde.

Sie haben eines getan: Sie haben dem Jammern der Betreiber der Flughäfen und im Besonderen des Flughafens Wien nachgegeben. Ich finde das echt feig! (Beifall bei den Grünen.) Ich finde es feig und schändlich, in einer Zeit, in der wir wissen, wir müs­sen etwas tun, um gegen den Klimawandel vorzugehen.

Damit die Damen und Herren auf der Galerie wissen, worüber wir reden: Es gibt drei Flugabgaben: für die Kurzstrecke, für die Mittelstrecke und für die Langstrecke. Kurz­strecke ist ganz Europa plus Nordafrika plus ganz Russland. Da zahlt man 7 € Flug­abgabe. Mittelstrecke ist Indien und mittleres Afrika, wie zum Beispiel Kongo. Da zahlt man 15 €. Und für die Langstrecke sind es 35 €. Und genau diese Flugabgabe wollen Sie jetzt halbieren!

Wenn man jetzt weiß, dass 80 Prozent der Flüge – das besagt die Statistik Austria – unter 1 200 Kilometer Entfernung sind, dann heißt das, dass 80 Prozent der Flüge Kurz­streckenflüge sind. Das heißt, Sie schenken den Fluggästen 3,50 €, also quasi nichts. Bei den günstigen Flugpreisen, die wir haben, um 69 € fliege ich nach London, sind 3,50 € nichts!

Und auf dieses Jammern der Betreiber der Flughäfen fallen Sie plump hinein. Sie ha­ben keine Studien, gar nichts! Es ist eine klimapolitische Katastrophe, was Sie hier auf­führen, und das zeigt, wie wenig Sie sich mit Zahlen, Daten und Fakten auseinander­setzen, bevor Sie so einen Unsinn dann beschließen, der heute leider über die Bühne gehen wird. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


18.53.28

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Georg Willi, ich muss jetzt hier ein paar Dinge richtigstellen.

Zum Ersten betrifft die Senkung dieser Ticketsteuer ja primär die Fluglinien und nicht so sehr die Flughäfen. – Das ist einmal der erste Punkt. (Abg. Brunner: Dann hat’s kei­ne Auswirkung auf …?)

Der zweite Punkt ist – und das ist schon ein entscheidender –: Alleine die Ankündi­gung, dass wir diese Ticketsteuer halbieren, hat dazu geführt, dass sich die AUA zum


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