Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10.41.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wenn wir so eine einhellige und konstruktive Debatte zu einem neuen Gesetz haben, spricht es ja grundsätzlich für die Qualität des Gesetzes. Ich bin sehr froh, dass nun alle Fraktionen dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz zustimmen werden.

Ein Grund dafür, dass wir das brauchen, ist insofern klar, als wir bis jetzt mit einem sehr antiquierten Gesetz, dem Sachwalterrecht, gearbeitet haben, das eben nicht auf das abgezielt hat, was das neue Erwachsenenschutz-Gesetz machen soll, nämlich auf die maximale Selbstbestimmtheit der Personen, die eine Vertretung brauchen.

Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das Gesetz schon ein Meilenstein ist. Ich glaube, das Gesetz an sich ist ein Meilenstein, es gibt aber natürlich den Wermuts­tropfen, dass wir uns bei der Finanzierung nicht sicher sind, ob das so kommen wird und so durchzuhalten sein wird; dazu komme ich aber später noch einmal.

Ganz kurz noch zu den Möglichkeiten, die Frau Kollegin Steinacker vorgestellt hat, dazu, dass es in Zukunft eben ganz individuelle Möglichkeiten der Vertretung gibt, die genau darauf abzielen sollen, welches Bedürfnis und welche Notwendigkeit gegeben ist:

Erstens: die gerichtliche Erwachsenenvertretung, die den Sachwalter ersetzen soll und die eben nicht so wie bisher für alle Angelegenheiten pauschal gilt, sondern auch eingeschränkt werden kann.

Zweitens: die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch einen nahen Angehörigen. Auch das geschieht nicht mehr unmittelbar durch Gesetz, sondern nur, wenn man in das Zentrale Vertretungsverzeichnis eingetragen ist. Hier ist zusätzlich auch eine ge­richt­liche Kontrolle nach drei Jahren vorgesehen.

Ganz neu ist die gewählte Erwachsenenvertretung, das heißt, dass man sich als Betroffener selbst einen Vertreter aussuchen kann. Auch da kommt es zu einer ent­sprechenden gerichtlichen Kontrolle, und auch das kommt nur dann zur Anwendung, wenn man ins Vertretungsverzeichnis eingetragen ist.

Dann gibt es weiters die Attraktivierung der Vorsorgevollmacht, die die Möglichkeit bietet, dass man, wenn der Vorsorgefall eintritt, einen Vertreter hat.

Das heißt, das ist ein modernes Gesetz, das den individuellen Interessen der Betrof­fenen entspricht. Was mich zusätzlich noch freut, ist, dass wir die Problematik, die wir im Ausschuss auch schon besprochen haben, nämlich den mangelnden Rechtsschutz für junge Menschen, die in Pflegeheimen sind, auch noch lösen konnten. Das ist etwas sehr Positives. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt komme ich zum leider großen Wermutstropfen bei diesem Gesetz, das ist die Finanzierung, es ist schon angesprochen worden. Das erste Problem ist, dass es jetzt einmal über die Rücklagen des Justizministeriums finanziert werden wird. Das zweite Problem ist, dass es fraglich ist, ob die Rücklagen ausreichen werden. Es ist quasi gesichert, dass es für die nächsten drei Jahre ausreicht; es gibt das Bekenntnis des Ministers, dass er sich entsprechend dafür einsetzen wird, dass es mehr wird.

Die Frage ist nur: Glaubt man überhaupt, dass diese Rücklagen ausreichen werden, wenn im Ministerialentwurf ursprünglich eine Kostenschätzung von 84,5 Millionen € ent­halten war und jetzt in der Regierungsvorlage eine Kostenschätzung von 26,5 Mil­lionen € enthalten ist? – Erklärbar ist das Ganze nicht, wenn man sich das überlegt. (Abg. Schönegger: Das haben wir im Ausschuss schon geklärt!) – Kollege Schönegger hat das schon im Ausschuss geklärt. Meine Theorie ist grundsätzlich,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite