Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend des Finanz-Monitorings zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG) (1528 d.B.)
Begründung
Kosten und Finanzierung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes wurden im Vorfeld der Beschlussfassung heftig diskutiert. Ein Kritikpunkt war, dass die tatsächlichen Kosten in der Regierungsvorlage zu niedrig bemessen wären und damit die Finanzierung und in Folge die volle Umsetzung gefährdet seien. Justizminister Brandstetter hat im Justizausschuss mehrfach betont, dass es schwierig ist, die genauen Kosten des gesetzlichen Vorhabens vorherzusagen. Der Justizminister betonte aber, dass selbst bei höheren Kosten die Maßnahmen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes finanziert werden. Er hat damit eine Garantie abgegeben, dass die Kostenentwicklung im Auge behalten wird und ein entstandener Mehrbedarf auch tatsächlich finanziell abgedeckt werden kann.
Der Budgetdienst des Parlaments hat in seiner Anfragebeantwortung vom 10.3.2017 darauf verwiesen, dass zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen ein laufendes Monitoring über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes vereinbart wurde. Der Budgetdienst hat daher angeregt, die Ergebnisse dieses Monitorings dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen, damit der Gesetzgeber sich ein Bild über die Entwicklung machen kann.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, die Ergebnisse des Monitorings zum 2. Erwachsenenschutzgesetz, das zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen vereinbart wurde, jährlich dem Nationalrat zu übermitteln.“
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Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Scherak gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
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