Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 48

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dass man einfach nur durch vier dividiert hat, das geht sich nicht ganz aus, aber grundsätzlich haben wir ein Problem betreffend die Kostenschätzung.

Die zweite Frage ist: Können die Rücklagen das überhaupt finanzieren? – Immer dann, wenn wir über justizpolitische Themen diskutieren, kommen wir am Schluss zum Ergebnis: Wir werden das über Rücklagen finanzieren! Kollege Steinhauser hat im Ausschuss gesagt, dass das so ähnlich wie bei der Vermögensteuer ist, die von SPÖ und Grünen immer gefordert wird; diese ist fiktiv auch schon für so viele Dinge ein­gesetzt worden, dass sie am Schluss auch nicht reichen wird. Ähnlich ist es mit den Rücklagen im Justizbudget: Wir haben schon sehr viele Projekte besprochen, Sie haben schon sehr oft gesagt, Herr Minister, dass Sie dieses und jenes Projekt im Justizbereich mit den Rücklagen finanzieren werden. Schauen wir einmal, welches es dann wird! Fakt ist trotzdem, dass die Rücklagen – und das haben Sie auch schon öfter gesagt, immer wenn wir über das Budget diskutieren – wohl nur bis 2018 reichen, spätestens 2019 nicht mehr ausreichen werden. Das heißt, wir haben da ein wesent­liches Problem.

Ich hoffe grundsätzlich auch, und das soll ja das Ergebnis des neuen Erwachsenen­schutz-Gesetzes sein, dass die Kosten zurückgehen. Das ist unser aller Wunsch. Das Problem ist nur, dass es natürlich – und da haben Sie recht – sehr schwierig ist, überhaupt eine Prognose zu erstellen. Wenn man sich aber anschaut, was ursprüng­lich im Ministerialentwurf stand und was jetzt in der Regierungsvorlage steht, dann muss man sagen, das ist wirklich nicht nachvollziehbar, dass das seriös sein soll, wenn man faktisch einfach die Kosten durch vier dividiert. (Abg. Aubauer: Das sind Schätzungen!)

Kollege Rossmann hat eine Anfrage an den Budgetdienst des Parlaments gestellt, denn da gibt es einfach ein paar Sachen, die wirklich abenteuerlich anmuten. Zunächst war die Situation, dass man gesagt hat, die gerichtliche Erwachsenenvertretung werde nach und nach zurückgehen, aber am Anfang werde es zu einem Mehraufwand kommen; das ist das, was im Ministerialentwurf steht. In der Regierungsvorlage steht, dass es von Anfang an überhaupt keinen Mehraufwand geben wird. – Das ist jedenfalls problematisch.

Auch wenn es um die Einsparungen bei den Werkleistungen geht – Herr Kollege Steinhauser hat diese doch sehr absurden Zahlen schon angesprochen –: Einerseits wird im Ministerialentwurf davon ausgegangen, dass wir uns 1 000 Gutachten ersparen werden, die Regierungsvorlage kommt jetzt plötzlich zum Ergebnis, dass wir uns 1 400 Gutachten ersparen werden. Im Übrigen ist die Einsparung dann auch noch mehr, weil die Durchschnittskosten der Gutachten im Ministerialentwurf mit 500 € angenommen werden, die Regierungsvorlage hingegen geht von 700 € aus. – Man hätte zumindest erwarten können, dass man die Durchschnittskosten von Gutachten im Vorhinein ausrechnen kann, weil man ja weiß, wie viel so ein Gutachten kostet. Insgesamt ergibt das dann natürlich eine viel größere Ersparnis, wenn man einfach von anderen Zahlen ausgeht.

Was die Budgetierung betrifft, ist das also etwas problematisch. Der Budgetdienst des Parlaments kommt abschließend auch zu folgendem Ergebnis, das ich kurz zitieren will: „Aus Sicht des Budgetdienstes sind die grundlegenden Ausgangsgrößen, Annah­men und Parameter der WFA“ – wirkungsorientierten Folgenabschätzung – „bei meh­reren Aufwandspositionen nicht im notwendigen Umfang transparent dargestellt und erläutert. Die Abschätzungen der finanziellen Auswirkungen und damit auch die Ände­rungen zwischen dem ME und der RV“ – dem Ministerialentwurf und der Regierungs­vorlage – „können daher nicht ausreichend nachvollzogen werden.“

 


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