Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 49

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Herr Minister! Was wir alle nicht wollen, ist, dass die Reform deswegen scheitert, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Wir alle hoffen, dass die Prognosen, die in der Regierungsvorlage enthalten sind, auch halten werden. Wir alle hoffen, dass es sich mit der Finanzierung ausgehen wird, weil sonst eben ein Gesetz, das wirklich ein Meilenstein ist, am Schluss ad absurdum geführt wird. Momentan fehlt mir noch der Glaube, wir werden aber selbstverständlich zustimmen, weil das Gesetz an sich richtig ist.

Dass man bei der Finanzierung ein wenig herumzurechnen beginnt, wenn es sich halt gerade nicht ausgeht, ist nicht sinnvoll, entspricht der Wichtigkeit des Gesetzes nicht. Nichtsdestotrotz hoffen wir, dass es gut geht und dass wir mit diesem großartigen Gesetz endlich zu einer sinnvollen und menschenrechtlich adäquaten Vertretung von betroffenen Personen kommen werden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


10.47.48

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von mir. Na ganz so ist es ja auch wieder nicht.

Vorweg: Wir werden zustimmen, weil es eine wesentliche Verbesserung für die Situ­ation der betroffenen Menschen ist und mehr Menschlichkeit in dieser Angele­genheit zu befürworten ist. Wir alle kennen die Schlagzeilen und Fernsehberichte, dass betroffene Menschen teilweise von Anwälten, die 75 Menschen gleichzeitig besach­waltet haben, besachwaltet worden sind. Da kann man ja gar nicht auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen. Da war Verbesserungsbedarf gegeben, das haben das Ministerium und die Politik erkannt, das ist auch wichtig.

Wenn wir jetzt zurückschauen: Im Jahr 2003 gab es noch 30 000 besachwaltete Per­sonen, und diese Zahl hat sich nach dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 bis zum Jahr 2015 auf 60 000 Fälle erhöht, also verdoppelt. Wenn man weiß, dass in 50 Prozent dieser Fälle die Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt worden sind, dann ist dieses Gesetz doch ganz gut, weil man den Menschen mehr Möglichkeiten gibt, mitzubestimmen, wenn sie besachwaltet werden. Das ist mit einem gewählten Erwachsenenvertreter möglich, das wurde hier schon angesprochen. Das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt. Es wird auch die Verwandtschaft stärker eingebun­den. – Es sind doch viele Punkte, die meiner Ansicht nach zu mehr Menschlichkeit beitragen, deswegen ist es auch gut so und wird von uns natürlich unterstützt. (Beifall beim Team Stronach.)

Natürlich haben sich dann auch bei uns einige Fragen gestellt. Wenn es zwischen Ministerialentwurf und Regierungsvorlage finanzielle Differenzen von vielen Millionen Euro gibt, dann läuten bei uns als Vertreter einer Wirtschaftspartei natürlich die Alarmglocken, dann fragen wir uns: Warum und wieso? – Jetzt kann man sagen, der personelle Mehraufwand ist da sicher ein Thema, wir werden in diesem Bereich mehr Richter bestellen müssen – ganz klar, das kostet Geld, das ist in Ordnung. Dann hat es verschiedene Erklärungen gegeben, die meiner Ansicht nach so oder so begründet werden können; das ist im Vorhinein immer schwer zu sagen. Im Großen und Ganzen kann man dem aber etwas abgewinnen und dann auch sagen: Okay, das wird gerechtfertigt sein! Wie es sich dann wirklich auswirkt, sehen wir nach der Probephase, nach der dann ja die Zahlen auf dem Tisch liegen werden; dann werden wir sehen, ob das Ministerium mit den Schätzungen richtig gelegen ist oder nicht. Daran soll es aber nicht scheitern. Verbesserungen kosten ab und zu Geld, das muss man akzeptieren.

 


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