Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 50

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Herr Minister, ich bin schon erfreut – muss ich jetzt ehrlich sagen –, dass da einmal die Politik von sich aus entschieden hat. Es gab einen langen Prozess, bei dem wir Natio­nalratsabgeordnete auch wirklich mitreden konnten und viele Experten eingebunden worden sind. Das ist ein positiver Schritt.

Herr Minister, ich möchte Sie einladen, das auch künftig bei Gesetzesvorschlägen so zu handhaben. Sie kennen meine Anliegen: Familienrecht, Unterhaltsrecht, Schei­dungs­recht und so weiter. Da wäre viel zu tun, vielleicht nicht jetzt gleich – ich weiß schon, man kann nicht alles auf einmal machen –, aber ich wäre froh, wenn wir im Nationalrat mehr Entscheidungen nach dieser Vorgangsweise treffen würden, man sieht ja, dass etwas Positives herauskommt. Vielleicht würden uns dann die Bürger draußen auch besser verstehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.51


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


10.51.49

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte ganz bewusst auch darauf eingehen, was noch an Bedenken hinsichtlich der Finanzierung dieses Gesetzes geäußert wurde, die auf absehbare Zeit wirklich gesichert ist. Ich dachte eigentlich auch, dass wir das im Justizausschuss ausreichend haben klären können, nämlich auch die Tatsache, dass die Veränderungen in der Kostenein­schät­zung sehr wohl eine sachliche Begründung hatten.

Ich habe auch schon im Justizausschuss gesagt, dass ich von mir aus wollte – das ist auch in den Erläuterungen enthalten und wird auch so sein –, dass es jedes Jahr ein Monitoring bezüglich der Kosten gibt, weil diese gerade bei diesem Gesetz so schwer einzuschätzen sind. Daran aber, dass diese Kosten auf absehbare Zeit problemlos bewältigbar sind, kann ernsthaft eigentlich niemand zweifeln, nicht zuletzt aufgrund der Möglichkeit des vom Finanzressort gestatteten Rückgriffs auf unsere Rücklagen, die relativ hoch sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich schon eines sagen: Es war die erste Kosten­schätzung sicherlich nicht ganz exakt, weil man gar nicht die Notwendigkeit sah, die Kosten so genau zu schätzen, was in vielen anderen Fällen sicherlich genauso ist. Im Zuge der durchaus kritischen, aber immer sachlichen Diskussionen mit dem Finanz­ressort kam man zum Schluss, dass ein Mehrbedarf, vor allem auch beim Richter­personal, nicht gegeben sein wird, weil wir in bestimmten Bereichen, vor allem bei Bezirksgerichten, Einbrüche haben, was die Belastung betrifft, die durch dieses Gesetz wieder aufgefangen werden können.

Es gab also sachliche Diskussionen in jede Richtung, und daher kann ich wirklich sagen, dass das, was dann am Schluss herausgekommen ist, sehr wohl fundiert ist. Ich verstehe zum heutigen Zeitpunkt die Kritik an dieser Kostenfrage eigentlich nicht, das wurde geklärt.

Ich selbst habe ja ein jährliches Monitoring gemeinsam mit dem Finanzressort initiiert, und so ist es ja überhaupt keine Frage, dass jeder Abgeordnete im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage das Ergebnis dieses Monitorings jederzeit abfragen kann, und das haben wir auch im Justizausschuss schon besprochen.

Ich möchte eines schon klar festhalten: Es gab ganz normale sachliche Diskussionen aufgrund von Argumenten des Finanzministeriums, die durchaus nachvollziehbar waren. Ich finde, es war an der Grenze zur Fairness, dem Herrn Finanzminister zu unterstellen, er hätte quasi kein Herz für diejenigen, die von dieser Regelung betroffen


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