Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 51

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sind. Das habe ich nicht wirklich verstanden. Er hat sein Budget zu verteidigen, das tut er sehr konsequent, und ich habe auch Verständnis für einen Finanzminister, der einem Ressortchef sagt: Solange es Rücklagen in dieser Höhe gibt – das sind ungefähr 160 Millionen € –, ist es nicht notwendig, neu zu budgetieren.

Wenn es nach Aufbrauchen der Rücklagen einmal notwendig sein wird, dann wird es natürlich auch an Ihnen, meine Damen und Herren, am Parlament, liegen, im Rahmen eines Budgetbeschlusses sicherzustellen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes auch in fernerer Zukunft finanziert werden kann.

So gesehen erlaube ich mir, alles, was hier jetzt noch zum Thema Finanzierung gesagt wird, als ein etwas beckmesserisches Herummäkeln zu qualifizieren, beziehungsweise fällt mir da, wenn Sie so wollen, der alt-wienerische klassische Ausdruck Herumsudern ein. Das ist, glaube ich, nicht notwendig und wird auch der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht.

Zum Inhaltlichen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wurde schon alles Wesentliche gesagt. Der Justizsprecher der Freiheitlichen Partei, Harald Stefan, hat gesagt, dass die Sachwalterschaft eigentlich dem Schutz der Betroffenen diene. – Ja, das ist von der Grundidee her schon richtig, das stimmt schon. Man könnte, salopp formuliert, sagen: Der Sachwalter will ja für seinen Schützling nur das Beste. Nur gerade dieses Beste wollen die Betroffenen auch behalten, nämlich ihre Autonomie, ihre Selbstbestimmung; diese wollen sie möglichst lange aufrechterhalten können.

Da muss man klar sagen, dass in den letzten zehn Jahren – und das ist doku­mentierbar – bei der Sachwalterschaft oft weniger der Rechtsschutz für die betroffenen Personen im Vordergrund gestanden ist, sondern eher das Service für Banken, Versicherungsträger, Ämter und Fürsorgeeinrichtungen – kurz: Im Mittelpunkt stand die Verlässlichkeit des Geschäftsverkehrs und nicht die Interessenlage des Betroffenen. Und genau das ist jetzt die Umkehr, genau das ist der Paradigmenwechsel. In Zukunft geht es darum, dass die Interessen des Betroffenen im Vordergrund stehen und nicht die Frage: „Funktioniert“ er im Geschäftsverkehr noch oder nicht?

Man muss einmal klar sagen – und das habe ich in vielen Gesprächen mit Betroffenen und der Volksanwaltschaft vernommen –: Man hatte den Eindruck, dass jemand, wenn er im Geschäftsverkehr nicht „funktioniert“, einen Sachwalter bekommt. Das müssen Sie auf der Zunge zergehen lassen, wie brutal das ist. Das ist unmenschlich: Jemand „funktioniert“ nicht im Geschäftsverkehr, also soll er einen Sachwalter bekommen! – So kann es nicht sein.

Das beginnt ja schon im Kleinen: Wissen Sie, wie oft ich am Bahnhof, wenn ich mit dem Zug unterwegs war, noch älteren Menschen, als ich es bin, schon beim Beschaf­fen eines Fahrscheins am Automaten behilflich war? Wissen Sie, wie schwierig das für viele ist, weil sie die Logik des Automaten nicht so leicht durchschauen?! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) So beginnt es, und es gab Fälle – ich kann Ihnen das auch dokumentieren –, in denen jemand in Gefahr war, besachwaltet zu werden, nur weil er die Miete und andere Rechnungen nicht mehr bezahlt hat, weil er mit den neuen banktechnischen Erfordernissen – IBAN, BIC und so weiter – nicht zurande kam und ihm niemand geholfen hat.

Das sind die Fälle, um die es uns da geht, und die Verdoppelung der Sach­walterschaften von 30 000 auf zuletzt 60 000 zeigt eindeutig, dass es viel zu viele Sachwalterschaften gab, die einfach zu früh verhängt wurden.

Ich glaube, dass noch etwas dazukommt; inhaltlich ist abgesehen von der notwendigen Umsetzung der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen noch ein Punkt zu


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