Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 60

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Österreich einführen könnte, und vielleicht wäre es auch Zeit dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir das so umsetzen, würde vielleicht auch den Empfehlungen dieser Wett­bewerbskommission mehr Gewicht zuteilwerden.

Kurz zusammengefasst: Für Konsumenten und für Opfer von Kartellrechtsverletzern gibt es eindeutige Vorteile durch diese Novelle, daher auch unsere eindeutige Zu­stimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

11.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort. – Bitte.

 


11.29.12

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt findet sich auch die Umsetzung der BRIS-Richtlinie in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern. Das ist ein wichtiger Schritt, der laut EU-Vorgaben bis zum 8. Juni 2017 abgeschlossen sein sollte.

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung eines grenzüberschreitenden Zugangs zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal. In bestimmten Fällen ist dabei vorgesehen, eine automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale europäische Plattform zu errichten. Diese Vorlage dient eben der Umsetzung dieser Richtlinie. Im Besonderen sind dafür eine Änderung des Firmenbuchgesetzes, eine Änderung des EU-Ver­schmelzungsgesetzes und des Gerichtsgebührengesetzes notwendig.

Um dieser Umsetzungsverpflichtung zu entsprechen, wird vorgeschlagen, die Abruf­barkeit des Firmenbuchs über die zentrale europäische Plattform auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, in erster Linie im neuen § 37 des Firmenbuchgesetzes. Die Ab­fragemöglichkeit von Firmeninformationen über das europäische Justizportal verbes­sert den Zugang von Unternehmen, Verbrauchern und Behörden zu ebendiesen Infor­mationen. Durch die automatisierte wechselseitige Verständigung der nationalen Un­ter­nehmensregister in bestimmten Fällen, zum Beispiel beim Wirksamwerden von Ver­schmelzungen, ist ebenfalls eine Verbesserung der inhaltlichen Qualität der in den Nationalregistern gespeicherten Daten zu erwarten. In diesem Sinne ist es ein sehr, sehr sinnvoller gesetzlicher Vorschlag, und ich bitte um Annahme dieses Vor­schla­ges. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


11.31.18

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, lassen Sie mich vor meinem eigentlichen Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt noch ganz kurz meine Freude zum Ausdruck bringen, dass mein Weihnachtswunsch, nämlich die Umsetzung, die Gesetzwerdung des Erwachsenenschutz-Gesetzes soeben eingetreten ist – und das noch vor Ostern und in einem sehr sensiblen Rechtsbereich. Es ist uns ein sehr großer Modernisierungsschritt gelungen. Das freut mich persönlich ganz besonders. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur BRIS-Richtlinie, der Richtlinie zum Business Registers Interconnection System, hat Kollege Schönegger im Grunde genommen alles ausgeführt, was dazu zu sagen ist.


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