Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 59

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Beim Gesetz handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die in das innerstaatliche Recht übergeführt werden soll. Eine Reform des österreichischen Kartellrechts ist auch im Regierungsübereinkommen enthalten. Der Erreichung des Ziels, faire Spielregeln für den Wettbewerb zu schaffen, soll unter anderem eine höhere Transparenz im Kartell­verfahren – zum Beispiel durch Namensnennung nach Abschluss eines Verfahrens – und beim Settlement dienen. Des Weiteren sollen erfolgreiche Kronzeugenprogramme gesichert und die Verjährungsbestimmungen angepasst werden.

Seitens der SPÖ-Fraktion befürworten wir natürlich sämtliche Änderungen eines Ge­setzes, die ein Mehr an Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness sicherstellen. Deshalb werden wir auch dem neuen Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungs­gesetz 2017 zustimmen und ersuchen, dieses Gesetz breit zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


11.25.21

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Novellierung des Kartellgesetzes geht wesentlich auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück. Vor allem die Bestimmungen zur Durchsetzung von Scha­denersatzansprüchen sind äußerst sinnvoll. Die verspätete Umsetzung ist aber möglicherweise ein Ärgernis, weil ja Konsumenten und Konsumentinnen betroffen sind. Diese Verzögerung – eigentlich hätte es ja schon bis Ende des Jahres 2016 umgesetzt werden sollen – kann dazu führen, dass vielleicht manche Schadenersatzansprüche mittlerweile verjährt sind, und es gibt eigentlich auch keine ordentliche Begründung – vielleicht liefert der Herr Justizminister noch eine nach –, warum das verspätet um­gesetzt worden ist. Die verspätete Umsetzung könnte auch Wettbewerbsrechts­ver­letzer begünstigt haben.

Schade ist in dem Zusammenhang auch, dass sich die Bundesregierung nicht dazu entschlossen hat, das Instrument einer Sammelklage einzuführen. Wie vorhin erwähnt, sind vielfach einfache Konsumenten die Geschädigten, und für die ist es sehr oft sehr schwer und auch mit hohen Kosten verbunden, nachzuweisen, dass man erstens einmal persönlich geschädigt worden ist. Meistens geht es auch für den einzelnen Konsumenten nur um sehr geringe Beträge und nur für alle gemeinsam um einen hohen Betrag. Das lässt die Kartelle oft günstig davonkommen.

Vor allem aus den USA wissen wir, dass sich Sammelklagen bewährt haben, und auch die EU-Kommission überlegt, in diese Richtung initiativ zu werden. Die EU-Kommission hält die Bundesregierung aber auch nicht davon ab, vielleicht ein eigenes Gesetz auf Schiene zu bringen. Private Initiativen, wie sie erst vor Kurzem ein ehemaliger Mit­arbeiter des VKI angemeldet hat, sind gut gemeint, können aber eine fundierte gesetz­liche Regelung nicht ersetzen.

Eine Sache, die übergangen worden ist, möchte ich auch noch ansprechen: die Rolle der Kammern im kartellgerichtlichen Verfahren. Im kartellgerichtlichen Verfahren sind die Kammern Partei und Richter zugleich. Sie können als Partei Anträge stellen, sie können als Parteien Stellungnahmen abgeben, aber die WKO, die Arbeiterkammer und die Landwirtschaftskammer stellen auch die Personengruppe, aus denen der Justiz­minister in Absprache mit dem Wirtschaftsminister die Laienrichter bestellt. Das ist vielleicht etwas, worüber man nachdenken sollte. Auch in der Wettbewerbskommission gibt es ein ähnliches Modell. In Deutschland gibt es das Erfolgsmodell der deutschen Monopolkommission, in der Vertreter der Wissenschaft drinnen sitzen. Vielleicht könnte man sich so etwas auch für Österreich überlegen; es ist ein Erfolgsmodell, das man in


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