Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 61

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Es war uns vorgeschrieben, diese Richtlinie bis Juni 2017 umzusetzen. Das werden wir nun tun. Es geht, wie gesagt, um den grenzüberschreitenden Zugang zu Unterneh­mens­informationen über das europäische Justizportal. Dieser soll erleichtert werden durch automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedsstaaten über eine zentrale europäische Plattform.

Daneben wird diese Vorlage auch zum Anlass genommen, im Firmenbuchgesetz, welches hiedurch geändert wird, auch gewisse Klarstellungen und Anpassungen vor­zunehmen. Künftige Abfragemöglichkeiten von Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal werden diesen Zugang für Unternehmen, aber auch für Verbraucher und Behörden erleichtern und verbessern. Wir ersuchen daher um breite Zustimmung zu dieser Vorlage. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.33


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


11.33.03

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zum Thema Gerichtsgebührengesetz: Mit der gesetzmäßigen Ein­führung der automatisierten Unterschriften mittels Bürgerkarte beziehungsweise Handysignatur zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH werden auch Änderungen des Firmenbuchgesetzes erforderlich. Wenn nun, wie angestrebt, eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, aufgrund derer verschiedene Behörden diverser Mitgliedsstaaten elektronisch verknüpft werden, so ist dieser Schritt durchaus zu begrüßen.

Ein Nebeneffekt ist der Wegfall von Gebühren für bis dato zahlungspflichtige Anfragen, wobei die entfallenden Gebühren von zirka 25 000 € pro Jahr durch neue und andere Gebühren kompensiert werden. Prinzipiell sollten Gerichtsgebühren kostenneutral bestimmt und eingehoben werden, sodass einer Gebührenverlagerung auf andere Gebühreneinheiten nicht zuzustimmen ist. Aus eigener Erfahrung in meiner beruflichen Zusammenarbeit mit diversen Gerichten muss ich leider feststellen, dass unsere Gerichtsgebühren generell als zu hoch zu bezeichnen sind, insbesondere im Rahmen von Verlassenschaften sowohl mit geringer als auch mit hoher Erbmasse wie zum Beispiel Liegenschaften. Ohne deren Veräußerung sind die Gerichtsgebühren für die Erben oft nicht finanzierbar. Eine weitere Gebührenerhöhung, die auch in der Stel­lungnahme der Vereinigung der Diplomrechtspfleger kritisiert wird, ist daher abzu­lehnen. Einer weiteren Entbürokratisierung unter Wahrung der bundeseigenen Rechts­staatlichkeit ist hingegen zuzustimmen. – Danke.

11.35

11.35.12Präsident Karlheinz Kopf: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich wie immer über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 samt Titel und Eingang in 1522 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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