Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 62

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Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf be­treffend BRIS-Umsetzungsgesetz samt Titel und Eingang in 1517 der Beilagen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

11.36.214. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1531 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2019/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die flächen­deckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende Rich­terInnen und StaatsanwältInnen (1532 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


11.37.00

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Punkt, der Regierungsvorlage zum Gerichts­organisationsgesetz, ist im Prinzip nicht viel zu sagen. Die Vorschläge erscheinen zweckdienlich, vereinfachen das Verfahren. Das Einzige, das vielleicht einmal über­dacht werden sollte, ist, ob die Totalgenderung im Gesetzestext im Sinne der Ver­ständlichkeit, Knappheit und Lesbarkeit der Gesetze erforderlich ist. Dieses Gesetz strotzt von Gendereien, es wird nicht einmal das Binnen-I verwendet, sondern es wird immer von Richtern und Richterinnen, Parteien und Parteiinnen und so weiter ge­sprochen – fast im kabarettistischen Sinn möchte ich das so sagen. Ich bitte, zu überlegen, ob man nicht zu einer vereinfachten Sprachweise kommen kann. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Brandstetter: An mir liegt es nicht!)

Ich weiß, es liegt nicht beim Minister allein, es gibt hier koalitionsinterne Absprachen, aber alle Absprachen kann man auch zur Diskussion stellen und über den Haufen werfen.

Ich möchte mich aber insbesondere mit dem Antrag der Grünen auseinandersetzen. Kollege Walser nickt schon erwartungsvoll, weil er das nicht ganz überraschend findet. (Abg. Walser: Richtig!) Dieser Antrag klingt zwar ganz harmlos, er verlangt lediglich, dass der Herr Minister konkrete Maßnahmen mit Nachdruck zu treffen hat, die darauf ausgerichtet sind, ein verpflichtendes Zeitgeschichtecurriculum für alle angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen umzusetzen. Da ist die Genderei wenigstens ein bisschen kompakter gemacht, weil man das Binnen-I verwendet hat. Ansonsten ist das natürlich ein hochproblematischer Artikel, weil er dazu dient, durch die Hintertür politi­schen Einfluss auf die Justiz hereinzubringen. Das heißt, missliebige Entscheidungen,


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