Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 63

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die ein Staatsanwalt getroffen hat, die von den Instanzen überprüft wurden und die man für richtig befunden hat, sollen über politischen Druck, über Einflussnahme via Medien, via Anfragen, via Pressure Groups und letztlich via Minister ausgehebelt werden, um Richter und Staatsanwälte abzuschrecken, Entscheidungen zu treffen, die nicht gewünscht sind.

Zugrunde liegt dem natürlich eine Anzeige der Grünen gegen den Autor eines, man kann sagen, FPÖ-nahen, jedenfalls konservativen Magazins, der „Aula“. Natürlich ist es – Kollege Walser nickt wieder verständnisvoll – um das Verbotsgesetz gegangen. Dabei handelt es sich aber um einen Tatbestand, und das macht die Sache besonders skurril, der in der Zeit nach dem Ende des nationalsozialistischen Systems in Öster­reich entstanden ist, also nach der Befreiung des KZ Mauthausen und der Freisetzung der dort inhaftierten Personen.

Es ist darum gegangen, wie diese Entlassenen sich aufgeführt haben, ob und in welchem Umfang es zu Übergriffen auf die Zivilbevölkerung gekommen ist, ob da Kriminelle dabei waren, ob es viele Kriminelle waren, einzelne, was da genau passiert ist und dergleichen.

Über diesen Artikel kann man streiten, er gefällt mir auch nicht, weder in der Diktion noch in der Thematik, die gewählt wurde, aber es ist ein Artikel über einen zeitge­schichtlichen Umstand, der nach dem Nationalsozialismus liegt. Der zuständige Staats­anwalt hat gesagt, das ist nicht vom Verbotsgesetz umfasst, auf der einen Seite haben die Dinge vielleicht einen verständlichen Kern, auf der anderen Seite geht es da nicht um Loben oder Verherrlichen des Nationalsozialismus, sondern ausschließlich um Vorgänge danach. Das könnte man als Anzeiger einmal akzeptieren. Das haben aber die Grünen nicht gemacht, sondern sie haben mithilfe befreundeter Medien, insbe­sondere Journalisten des „Standard“, einen Wirbel ausgelöst und auch den Minister dazu gezwungen, zu sagen, man wird da handeln und wird nachschulen.

Besonders entlarvend, möchte ich sagen, ist in dem Entschließungsantrag ein Satz. Als Zielrichtung für diese Nachschulungsmaßnahmen heißt es, „andererseits zur Sen­sibilisierung“ – nämlich der Richter und Staatsanwälte – „für politische Implikationen sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Entscheidungen beizutragen“. – Es geht also darum, die für den Staat tätigen Juristen davon abzuhalten, rein juristisch auf­grund der Gesetze zu urteilen, sondern bei ihren Entscheidungen immer die soge­nannten politischen Implikationen einzubauen und dafür sensibel zu sein. (Abg. Öllinger: Na, bitte?!) Also darauf sensibel zu sein: Oje, das gibt einen Wirbel, da habe ich vielleicht einen negativen Bericht mit namentlicher Erwähnung im „Standard“, da gibt es vielleicht eine Dringliche Anfrage. (Abg. Öllinger: Unglaublich!) – Das ist unglaublich! – Da gibt es vielleicht eine Dringliche Anfrage an den Justizminister oder dergleichen.

Das ist etwas, bei dem ich, um Kollegen Walsers Sprache wieder zu übernehmen, sagen muss: Wehret den Anfängen! (Abg. Öllinger: Da redet der Richtige!) Der Rechts­staat, die Unabhängigkeit der Justiz, die aufgrund der Rechtsnormen und nicht aufgrund der politischen Implikationen und möglicher Drohungen mit politischen Folgen zu agieren hat, sollte uns heilig, wichtig sein und sollte auch in diesem Forum von allen, eigentlich auch von den grünen Abgeordneten verteidigt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb kann man diesen Entschließungsantrag nicht entschieden genug ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.42


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


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