Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 88

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rufsreifeprüfungsgesetz – ich hoffe auf die Beschlussfassung – schaffen Fairness, weil es natürlich keinen Grund dafür gibt, dass im Rahmen der Berufsreifeprüfung keine Möglichkeit vorgesehen ist, nach einer negativen Beurteilung bei der schriftlichen Mathematikprüfung eine mündliche Kompensationsprüfung abzulegen, so, wie das alle anderen Maturanten auch machen können. Wenn wir das heute beschließen, hat auch jeder Lehrling, Berufstätige oder auch Collegestudent die Möglichkeit, sich nach einer negativen Beurteilung des schriftlichen Teils diesen auf ein Genügend oder ein Befrie­digend auszubessern.

Mit der vorliegenden Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes werden die Regelun­gen der unterschiedlichen Reifeprüfungen vereinheitlicht, wie das Kollegin Grossmann schon ausgeführt hat.

Ich begrüße auch, dass mehr Flexibilität ins System kommt. Um Engpässe zu ver­meiden, wird beispielsweise nicht mehr gesetzlich geregelt, wo die Prüfung abgehalten wird. Das kann am Schulstandort sein, das kann aber auch an einer anderen Örtlichkeit sein. – Aus meiner Sicht ist das ein kleiner Schritt zu mehr Autonomie im Schulwesen. Entscheidungen werden an der Schule getroffen und nicht mehr auf Punkt und Beistrich gesetzlich geregelt.

Wir geben Freiraum – genauso wie auch mit dem Autonomiepaket aus der Bildungs­reform, das derzeit in Begutachtung ist –, zum Beispiel bei der Lehrerbestellung. Künftig wird es – sofern das Autonomiepaket in der vorliegenden Form beschlossen wird, was ich sehr hoffe – möglich sein, sich als Lehrer direkt an einer Schule zu bewerben. Dann kann das Bewerbungsgespräch direkt zwischen Schulleiter und Bewerber geführt werden, um entscheiden zu können: Passt dieser Lehrer gut in das System hinein? Bringt er Kompetenzen und vielleicht Vorkenntnisse mit, die zu Schwerpunktsetzungen der eigenen Schule exzellent beitragen?

Wir schaffen aber auch pädagogischen Freiraum, damit vor Ort entschieden werden kann, in welchen Gegenständen oder welchen Lernphasen abweichende Klassen­größen sinnvoll sind. Die finanziellen Ressourcen für die Schulen sind aber davon unab­hängig gesichert. Das ist nämlich eine der großen Sorgen, die ich in der der­zeitigen Diskussion immer wieder zu hören bekomme.

Das Kontingent an Lehrpersonal wird auch weiterhin so berechnet wie heute, und das gute Betreuungsverhältnis von einer Lehrkraft zu zehn Schülern bleibt erhalten. Damit liegen wir – jetzt schon und auch zukünftig – deutlich besser, als das im OECD-Schnitt der Fall ist.

Noch etwas zum pädagogischen Freiraum: Pädagogischer Freiraum bedeutet auch, vor Ort entscheiden zu können, wie lange beispielsweise eine Unterrichtseinheit dauert. Die 50-Minuten-Stunde weicht einer Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts. Die Unterrichtsstruktur wird flexibel und projektorientierter. Dadurch kann besser auf die Bedürfnisse einer Gruppe – jede Schulklasse hat SchülerInnen mit unterschiedlichen Begabungen – reagiert werden.

Mir ist bewusst, dass sehr viele LehrerInnen Sorge haben, insbesondere auch deshalb, weil, so glaube ich – bedingt durch den großen Umfang des in Begutachtung ge­schickten Pakets –, noch nicht überall klar ist, was tatsächlich im Gesetzestext steht. Diese Sorgen werden selbstverständlich ernst genommen, aber ich vertraue auch in Zukunft – wie schon in der Vergangenheit – auf die Lehrerinnen und Lehrer, auf die DirektorInnen und in Zukunft auch auf die ClusterleiterInnen, ich vertraue darauf, dass sie das Beste für unsere Kinder umsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.13

 


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