Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 95

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Ich darf ein paar Zahlen nennen: Seit dem Jahr 1997 haben insgesamt 40 000 Men­schen mit der Berufsreifeprüfung die Matura nachgeholt, jedes Jahr treten in etwa 3 000 bis 3 500 Prüflinge an. Und schaut man, wie sich die Zahlen an den Univer­sitäten, an den Fachhochschulen, an den Pädagogischen Hochschulen entwickeln, wie viele Menschen, die dort studieren, eine Berufsreifeprüfung gemacht haben, dann sieht man, dass das mittlerweile 2,84 Prozent sind – mit steigender Tendenz. Das heißt, das Ziel, das wir da erreichen wollten, nämlich vermehrt jene, die eine Berufsausbildung gemacht haben, die sich weiterentwickelt haben, die eine Berufsreifeprüfung nach­gemacht haben, in die tertiäre Ausbildung zu bekommen, gelingt immer stärker.

Die Lehre mit Matura war ja heute schon mehrfach Thema. Das ist ein weiterer Weg, ein zusätzlicher Weg, um in Richtung weiterer Ausbildungsmöglichkeiten zu kommen. Bei der Lehre mit Matura, damit die Zahlen korrekt sind, haben wir bereits in etwa 10 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, und wir haben bis jetzt 5 276 Absolventen, also viel mehr als meine Vorredner hier berichtet haben.

Worum geht es heute und jetzt bei dieser Gesetzesnovellierung oder vielmehr Anpas­sung? Es geht jetzt wirklich darum, Chancengleichheit zur standardisierten Reife­prüfung herzustellen, dahin gehend, dass es bis dato für Mathematik nicht möglich war, eine Kompensationsprüfung durchzuführen. Das heißt, das soll hier nachgeholt werden, damit das wirklich – wie bei der normalen Reifeprüfung – auf Augenhöhe und auch fair gestaltet ist. Ich muss auch betonen, dass das nur in Mathematik notwendig ist, denn in Deutsch, in Englisch und auch in den anderen Fremdsprachen gibt es die Möglichkeit, und im Fachbereich geht es um eine Klausurarbeit, die auch mündlich präsentiert und diskutiert werden muss.

Das Gesetz behandelt auch, dass alternative Prüfungsorte zum Einsatz kommen können, denn wir erwarten mit der standardisierten Berufsreifeprüfung heuer einen relativ großen Andrang. Wir müssen dafür sorgen, dass wir adäquate Räumlichkeiten haben, um diese Prüfungen auch gut durchführen zu können. Es ist eine Anpassung der Prüfungstaxen und der Inkrafttretungsbestimmungen geplant.  Das ist im Wesent­lichen das, worum es heute geht.

Ja, es ist korrekt, das hätte im Autonomiepaket integriert sein sollen. Da haben wir, wie Sie alle wissen, einen sehr intensiven Diskussionsprozess, eine sehr, sehr große Ge­set­zesnovellierung hinter uns. Wir sind jetzt mit dem Autonomiepaket in Begutachtung gegangen, die sechs Wochen läuft, also es sind jetzt noch fünf Wochen. Wir haben aber einen sehr konkreten Fahrplan, um das Autonomiepaket in voller Breite umzu­setzen.

Von den Themen, die Kollege Strolz aus dem Plan A und aus dem aktuellen Regie­rungsübereinkommen genannt hat, ist vieles – das meiste eigentlich – in diesem Autonomiepaket verwoben. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Der Kindergarten läuft parallel, das ist ganz klar. Da befindet sich meine Kollegin Karmasin ja mit dem Bil­dungs­kompass in der Erprobung, und wir arbeiten intensiv.

Gerade mir ist es ein sehr persönliches Anliegen, dass wir hier zu Bildungsstandards kommen, welche beispielsweise ganz klar definieren, mit welchen Sprachkompetenzen unsere Kinder aus dem Kindergarten kommen, damit einfach der Einstieg in die und der Übergang zur Volksschule besser gelingt und dann vor allem die sprachlichen Defizite hoffentlich kein Thema mehr sein werden, zumindest nicht in der Breite, wie sie es jetzt sind. Das heißt, die Sprachförderung im Kindergarten, der Spracherwerb wird mir ein zentrales Anliegen sein, auch was die Definition der Bildungsstandards betrifft. Da sind wir auf einem sehr guten Weg, wie ich meine. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

 


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