Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 94

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Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 finden sich einige wichtige und richtige Maßnahmen, die auch durch NEOS unterstützt und einge­fordert werden. Aus dem Bereich Bildung betrifft das beispielsweise die Forderung nach einem einheitlichen Bundesrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen.

Das Ziel: “Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung“ wurde von der Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm 2013-2018 mit vier Schwerpunkten hinterlegt. Einer davon lautet: “Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016“. NEOS unterstützt dieses Anliegen, das auch insgesamt auf sehr breiten Kon­sens stößt. Linie statt Kompetenzwirrwarr muss das Motto sein! Dafür brauchen wir klare und österreichweit einheitliche Qualitätsstandards, die vom Bund zentral vorzu­geben sind. Diese Standards müssen sich an den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen und nicht an finanziellen Erwägungen orientieren. (https://partei.neos.eu/klub/elementarpaedagogik.pdf, S 10.)

Darüber wird nun seit Jahren gesprochen, eine Lösung ist aber auch nach dem Jahr 2016 weiterhin nicht in Sicht. Angebot und Qualität der Kinderbetreuung sind immer noch von Wohnsitz und Landesgrenzen abhängig. Die Regierung ist hier also säumig. Da zu diesem Ziel bereits ein gemeinsames Bekenntnis der Bundesregierung besteht, soll für die Umsetzung dieses wichtigen Anliegens also lediglich die dahingehende Frist um ein Jahr ausgedehnt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zu ihren eigenen Zielen zu bekennen und dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel ‚Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung ‘(Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018, S 40.) aus ihrem eigenen Arbeitsprogramm – trotz teilweise bereits abgelaufener Fristen – umfassend umgesetzt wird. Dazu soll die Frist für die dahingehende Maßnahme ‚Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016‘ auf das Jahr 2017 ver­längert werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Hammerschmid. – Bitte.

 


13.31.10

Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich möchte wieder auf das eigentliche Thema von heute zurückkommen, die Berufsreifeprüfung. Sie feiert dieses Jahr ihr 20-jährige Jubiläum, denn sie wurde im Jahr 1997 eingeführt und gesetzlich verankert, und sie war ein wesentlicher Fortschritt für die Erwachsenenbildung.

Wir reden immer von lebenslangem Lernen, deshalb müssen wir auch an jene denken, die sich im Laufe ihres Lebens weiterentwickeln wollen und zusätzliche Ausbil­dungs­wege einschlagen, um für die Berufswelt besser qualifiziert zu sein oder auch um in neue Berufsfelder einzusteigen. Die Berufsreifeprüfung ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, dass es den jungen Menschen, den Erwachsenen auch entsprechend ermög­licht wird und somit die Durchlässigkeit unseres Bildungswesens gegeben ist.

 


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