Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 122

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für kleine bäuerliche Betriebe in den Bergregionen, wenn sie ihren Hof aufgeben müssen, weil sie keinen neuen Laufstall bauen können?

Apropos Laufstall: Dieser ist noch lange keine Garantie fürs Tierwohl. Ich habe mir einen Laufstall mit 200 Kühen angesehen, mit EU-Mitteln gefördert – Gott sei Dank nicht in Österreich, denn sonst hätte ich diesen Bauern auf der Stelle angezeigt. Eine derartige quälerische Tierhaltung, weil die Klauenpflege nicht gemacht wurde, habe ich noch nie gesehen. Da lobe ich mir einen alten Anbindestall, wenn der Tierhalter die Betreuung der Tiere ordnungsgemäß macht. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

Ich achte wirklich das Engagement für den Tierschutz, aber vor Übertreibungen warne ich. Wenn nur der Tierschutz gesehen wird und die betreuende Person, der Tierhalter nichts mehr zählt, dann sage ich ganz klar: So nicht! Und wenn ein gewisser Herr Balluch in einer Presseaussendung höhnisch fragte, ob sich denn die Bauern vor den Rindern fürchten würden, dann sage ich: Nein, wir Bauern fürchten uns nicht, aber Gefahren gibt es bei der Tierhaltung.

Ich darf darauf hinweisen, dass es in den letzten Jahren im Schnitt über 500 zum Teil durchaus dramatische Unfälle gegeben hat und in jedem Jahr zwei Todesfälle. Derartige Arbeitsunfälle sind nicht gerade lustig, denn eine Kuh mit 600 Kilo erdrückt relativ schnell einen Menschen, das sollte man auch einmal sagen.

Meine Damen und Herren! Ich zeige Ihnen hier ein Bild von zwei netten Kindern. Das sind nicht meine Enkel, das sind keine Verwandten von mir; aber diese beiden Kinder weinen um ihre Mutter, eine Bäuerin, die mit 33 Jahren von einer Kuh erdrückt wurde. Wenn man dann fragt, ob sich denn die Bauern vor den Tieren fürchten, dann weise ich das auf das Schärfste zurück. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

Ich lese ja auch ganz begeistert in einer Zeitung, dass es wiederum gelungen sei, einen Stier von der Anbindehaltung zu befreien. – Na gratuliere! Meine Damen und Herren, fragen Sie einmal einen Kollegen – und da könnte man durchaus auch Kolle­gen Steinbichler fragen, der lange Zeit Tiertransporte durchgeführt hat –, wie einfach es ist, aus einer Maststallbox eine Lkw-Fuhre Tiere zu verladen und zum Schlachthaus zu verbringen. Ich würde gerne einen dieser sogenannten Experten einladen, einmal eine Woche lang derartige Transporte durchzuführen und mit Tieren umzugehen – und dann schaue ich mir an, ob auch in Zukunft noch so gescheite Meldungen geäußert werden. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

2016 wurden in Österreich 631 000 Rinder geschlachtet, damit der Sonntagsbraten, der Rinderbraten für die Gäste, aber auch für die Österreicherinnen und Österreicher gesichert ist – und das ist 631 000 Mal eine unter Umständen gefährliche Situation. Übrigens wurden auch 5,4 Millionen Schweine geschlachtet, denn der Schweinsbraten darf ja auch nicht fehlen.

Dann gibt es noch die Haftungsfrage: Ich glaube, es ist von Kollegen Pirklhuber angesprochen worden, dass in Tirol eine Haftungsfrage zu klären ist, weil eine Urlau­berin bedauerlicherweise zu Tode gekommen ist, weil eine Mutterkuh aus Instinkt ihr Kalb geschützt hat und diese Urlauberin mit ihrem Hund und ihrem Ehegatten bedau­erlicherweise unvorsichtig die Alm gequert hat. Nun sieht sich dieser Bauer mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 359 905 € konfrontiert. Wie in dieser Haftungs­frage letztlich entschieden wird, weiß man noch nicht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich festhalten: Romantik und Idealis­mus alleine sind zu wenig. Mit diesem Tierschutzgesetz ist ungeheuer viel an Ver­besserung gelungen, aber Tierschutz wäre dann am besten möglich, wenn auch das


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