Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 123

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Produkt beim Bauern/bei der Bäuerin selbst etwas kostet. (Abg. Pirklhuber: Da sind wir dabei!)

Ich habe hier eine kleine Münze, eine ganz kleine Münze (diese in die Höhe haltend): 20 Cent. Um eine solche 20-Cent-Münze müsste jeder Bauer/jede Bäuerin für den in hervorragender Qualität produzierten Liter Milch mehr bekommen (Abg. Pirklhuber: Das ist eine Forderung der IG-Milch!) – dann könnten sich alle, meine Damen und Herren, jenen Tierschutz bestellen, den sie sich wünschen.

Insgesamt behaupte ich: Die kleinen bäuerlichen Familien müssen auch noch leben! Von der Werbung allein, die immer unter Hinweis auf die kleinen bäuerlichen Betriebe und auf das Alpenland Österreich gemacht wird, können sie es nicht. Sie brauchen auch entsprechende Produktpreise. Es wird nicht möglich sein, dass man uns erklärt, mit bis zu 20 Kühen sei man nicht lebensfähig und mit 40 Kühen sei man ein Groß­betrieb. Das wird nicht funktionieren.

Wir brauchen vernünftige Rahmenbedingungen! Mit diesem Tierschutzgesetz ist es letztlich gelungen, diese sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bedanke mich für die zeitliche Punktlandung.

Damit kann ich jetzt die Verhandlung über die Punkte 12 bis 14 der Tagesordnung unterbrechen, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.01.41Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Finanzen betreffend „Stopp der heimlichen Steuererhö­hung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt!“ (12600/J)

 


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zur dring­lichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 12600/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die kalte Progression bezeichnet eine versteckte jährliche Steuererhöhung. Sie ent­steht, weil die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. D.h. die kalte Progression betrifft also alle Lohnsteuerpflichtigen und, entgegen der gängige Auffassung, nicht nur jene, die aufgrund der Inflationsabgeltung in die nächst höhere Steuerstufe rutschen. Wenn der Bruttolohn steigt, steigt auch der Durchschnittssteuersatz – jener Anteil des Ein­kom­mens, der an den Finanzminister geht, nimmt also zu.

In Österreich sind die einkommensbezogenen Abgaben in Steuern und Sozial­versicherung (SV) zu unterteilen. Entscheidend ist dabei, dass bei der Berechnung des versteuerbaren Einkommens die Beiträge zur Sozialversicherung (SV) vom Bruttolohn abgezogen werden. Dabei werden Aufwertungsfaktoren angepasst (geregelt im Allge-


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