Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 126

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beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert. Damit werden rund 80% der kalten Progression automatisch ausgeglichen und alle Steuer­zahlerInnen automatisch entlastet." Dazu ist zu sagen, dass eine aufgelaufene Inflation von 5% beginnend mit 2019 wohl erst im Jahr 2021 erreicht werden wird. Des Weiteren soll die Politik über breitere Entlastungsmaßnahmen auf Basis eines Progressions­berichts entscheiden. Der Progressionsbericht wird vom BMF veröffentlicht – ebenfalls ab 5% aufgelaufener Inflation – und ermittelt insbesondere das steuerliche Mehr­aufkommen aus der kalten Progression sowie die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommenssteuertarifs, samt Beispielen zu den Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Warenkorbes.

Hinzu kommt, dass aus den Meldungen von BM Schelling hervorgeht, dass das Finanz­ministerium mit 400 Mio Euro pro Jahr an kalter Progression rechnete, die eigentlichen Kosten dürften für das Jahr 2017 sogar niedriger sein, da die Inflation für das Jahr 2016 unter den Erwartungen blieb – 0,9% waren es letztlich, man rechnete aber mit knapp unter 2%. Das wiederum bedeutet, dass die Abgeltung wesentlich billiger gewesen wäre, als zunächst angenommen. Trotz der vielen Ankündigungen und trotz bester Voraussetzungen konnte sich die Regierungskoalition bisher auf keine Lösung einigen. Dem zufolge stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung sowie auch die Landeshauptleute, die von den Mehreinnahmen profitieren, bereits mit den zusätzlichen Mitteln rechnen und diesen Zustand auf Kosten der Steuer­zahler_innen bewusst verlängern wollen.

Aus der Anfragebeantwortung mit der Geschäftszahl 10934/AB ist ersichtlich, dass BM Schelling vorschlägt, als Grundlage den Verbraucherpreis-Index zu verwenden. "Dass dies nicht nur einfach, sondern auch sachgerecht ist, zeigen zahlreiche internationale Vorbilder", so BM Schelling in seiner Beantwortung. Aus der Anfragebeantwortung geht weiter hervor, dass eine Abgeltung bei der 5% Marke etwa 1,1 Mrd  kosten würde. Damit ist aber klar, dass die geschätzten 800 Mio Euro, welche die Steuerzahler_innen bereits in den Jahren 2017 und 2018 zu viel gezahlt haben werden, niemals ausge­glichen werden soll.

Die Regierungsparteien zeigen sich in der Sache bis zuletzt uneinig. Eine komplette Abschaffung der kalten Progression scheint in weite Ferne zu rücken. Auch hinsichtlich einer teilweisen Entlastung von der schleichenden Steuererhöhung ab 2019 bzw. ab 2021 oder gar erst 2022 (nach Auflaufen der 5% Inflation) wird weiter gestritten. Aus der APA-Meldung von 18.3.2017 wird ersichtlich, dass der Bundesminister für Finan­zen plane, auch ohne die Zustimmung des Koalitionspartners per Erlass eine Entlas­tung für die oberen Steuertarife auf Basis des Progressionsberichtes festzulegen. Es stellt sich aber die Frage, wie dies geschehen soll, da der Progressionsbericht ja in die nächste Legislaturperiode fällt.

Entwicklung des Budgets

Im Budgetbericht von 2017 liest man: "Die Lohn- und Gehaltssumme wird 2017 etwas schwächer wachsen als 2016, daher ist mit einem leichten Rückgang der Dynamik der Lohnsteuerbasis und der Sozialversicherungsbeitragsgrundlagen zu rechnen." Gleich­zeitig steigt das Lohnsteueraufkommen aber um etwa 3,6% von 2016 auf 2017, wäh­rend im Budgetbericht auch erwähnt wird, dass die Steigerung sogar noch abgemildert ist. Genauer liest man  hier im Budgetbericht: "Der Anstieg gegenüber dem BVA 2016 (24,8 Mrd. €) ist noch durch die teilweise verzögerte Wirkung der Steuerreform 2015/16 abgemindert, da, aufgrund der Fälligkeit der Lohnsteuer, das Aufkommen im Jänner 2016 noch entsprechend der alten Rechtslage vereinnahmt wurde."

 


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