Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 125

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dessen "Plan A" zu lesen: "Mit einem Mindestlohn von 1.500 Euro wird auch gleich der Abstand zu arbeitsfreiem Einkommen größer. (...) Weil uns Arbeit das wert sein muss und weil sich Arbeit lohnen muss." Auch die Sozialdemokratie erkennt also an, dass sich der Unterschied zwischen arbeitsfreiem Einkommen und Arbeitseinkommen vergrößern soll und nicht verkleinern, wie es durch die kalte Progression passieren kann.

Das ist aber nicht nur bei unteren Einkommen entscheidend. Bei größer werdender Steuerbelastung auf den Faktor Arbeit sinkt der Arbeitsanreiz auch bei höheren Steuerklassen. Diese Erkenntnis ist auch dem BMF bekannt. Dieses bewarb die Steuerreform auch wegen der Arbeitsanreize, wie im Budgetbericht von 2016 zu lesen ist: "... die erhöhten Arbeitsanreize durch Senkung der Steuerbelastung heben auch nachhaltig Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit an. Diese Effekte haben auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in Gutachten bestätigt."

Aussagen von Regierungsmitgliedern und Koalitionsparteien

Dass die kalte Progression ungerecht ist, sagen auch die Finanzminister und Mitglieder der Kanzlerpartei – schon seit Jahren:

„Die kalte Progression ist ungerecht“ und „Nach jetzigem Plan könnte es 2016 soweit sein“, sagte der wahlkämpfende damalige Vizekanzler und ÖVP-Chef Michael Spindel­egger am 23.8.2013 in den Vorarlberger Nachrichten.

"Wenn die absolute Mehrheit mir die Möglichkeit gäbe, das alleine zu entscheiden, würde ich den 1.1.2015 anpeilen." BK Faymann 6.5.2014 (zu Steuerentlastung, aber auch KP)

Diese "schleichende Steuererhöhung", wie Schelling die kalte Progression bezeich­nete, soll ab 2017 der Vergangenheit angehören – bekamen wir am 20.7 2015 vom Finanzminister zu hören. 400 Millionen Euro Entlastung soll die automatische Anpas­sung der Tarifstufen bringen – pro Jahr. "Das ist die Untergrenze, der Umfang kann je nach Modell und durch kumulierte Effekte auch höher sein.“ BM Schelling 20.7.2015

"Wir sind jederzeit zu konstruktiven Gesprächen mit der ÖVP bereit, um hier Nägel mit Köpfen zu machen", reagierte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid. Einen Automatismus sollte es nur für den Fall geben, dass keine politische Einigung erreicht werden kann. Dann sollte eine vorher gesetzlich festgesetzte Lösung in Kraft treten. 20.7.2015

„Meine Wunschvorstellung wäre, dass die kalte Progression ab 2018 abgeschafft ist. Man muss das wie bei der Steuerreform machen: klare Ziele, klare Terminvorgaben – dann wird geliefert.“ Das hörten wir von BM Schelling am 22.6.2016.

Am 22.1.2017 schlug BM Schelling vor, alle Tarifstufen der Lohnsteuer von 11.000 Euro beginnend bis ganz hinauf zu 90.000 Euro um die Inflationsrate anzupassen, sobald diese sich um fünf Prozent erhöht hat. „Das dauert im Regelfall drei Jahre, und durch die Erhöhung des Tarifsatzes um fünf Prozent wird die kalte Progression abgefedert“, erklärte BM Schelling weiter.

Aktueller Stand: Vorschläge der Regierung

Noch im Juli 2015 hoffte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf eine Einigung mit dem Koalitionspartner 2016 und auf ein Inkrafttreten 2017. Im Oktober 2015 sprach er bereits von einer Abschaffung der kalten Progression „2017 oder 2018“, weil die Steuerreform bis dahin wirke. Im Oktober 2016 hieß es „2018 oder 2019“.

Der jetzige Vorschlag, der aus dem Arbeitsprogramm ersichtlich ist, sieht folgenden Vorschlag vor: Startend mit 2019 werden "ab 5% aufgelaufener Inflation (...) die ersten


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