Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 137

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Warum Sie, Herr Klubobmann, hier auch in der Begründung nicht richtig liegen, wird dann vielleicht Kollege Matznetter, der schon einen Zwischenruf gemacht hat, noch einmal darstellen. Bei den Einkommensklassen, die Sie genannt haben, tritt die kalte Progression gar nicht in Kraft; denn auch wenn ich die unterste Tarifstufe zu 100 Pro­zent über diesen Wert anpasse, dann wächst ja jeder mit hinein. (Abg. Strolz: Klar!) Und daher tritt bei einem Wert von 1 200 € vermutlich eine Steuerprogression von ein paar Euro ein. (Abg. Strolz: Aber die Entlastung ist degressiv, das verstehen Sie auch!) – Natürlich, und ich komme gleich darauf zurück.

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung hat daher gesagt, wir gehen dieses Thema kalte Progression an. Wir verhandeln derzeit diesen Kompromissvorschlag. Übrigens rechnet sich die 100-prozentige Anpassung der ersten beiden Stufen auf alle Stufen durch, sofern man das progressive Steuersystem richtig verstanden hat. (Abg. Strolz: Ab der dritten Steuerstufe!)

Die Anpassung darüber hängt am Progressionsbericht. Das heißt, zuerst greift die auto­matische Anpassung, und der Rest wird auch verteilt, aber nach einem Progres­sionsbericht, in dem von Experten festgelegt wird – ich komme auf den Punkt Pro­gressionsbericht noch zurück –, ob es eine Steuerstufe gibt, in der die Progression besonders hart durchgeschlagen hat. Das macht übrigens auch Deutschland mit diesem Progressionsbericht. Wir haben festgelegt, dass wir etwa 80 Prozent auto­matisch und 20 Prozent über diesen Progressionsbericht machen wollen.

Ich halte noch einmal ausdrücklich fest – und dabei bleibe ich, ich habe nie etwas anderes gesagt –: Die kalte Progression ist ein Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an den Staat und kein Geschenk der Bundesregierung an die Bürger zurück. (Beifall bei der ÖVP.) Daher leistet dieser jetzt vorliegende Entwurf genau das: dass nämlich dort, wo der Inflationszuschlag greift, diese kalte Progression nicht mehr eintritt.

Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Komplexität der Fragen von Ihnen allen inhaliert wurde, dass Sie in der Zwischenzeit alle wissen, was ein Basismodell, ein Inflationsmodell und ein Richtwertmodell ist, daher werde ich bei der Beantwortung der Fragen auf die Fragestellung selbst nicht eingehen.

Nun komme ich zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Zu Frage 2:

Die Frage zielt auf einkommensbezogene Steuern ab. Da aber auch, Herr Klubobmann Strolz, die Körperschaftsteuer eine solche Steuer ist, gehe ich davon aus, dass Sie nur einkommensbezogene Steuern außerhalb der Körperschaftsteuer gesehen haben, denn die Körperschaftsteuer ist aufgrund der Sätze nicht von der kalten Progression umfasst.

Wenn man nun die Lohn- und Einkommensteuer ausschließlich anspricht – betrachtet man nur diese Sphäre –, so ist zu sagen, dass der Anteil des Mehraufkommens, der auf die kalte Progression zurückgeht, gegenüber den jeweiligen Vorjahren naturgemäß sehr stark von der Inflation abhängig ist.

Das heißt, der Anteil, der der kalten Progression überhängt – also das normale Resi­duum –, bewegt sich in den letzten Jahren zwischen 40 Prozent und 90 Prozent. So hoch ist der Split, nämlich je nach Abhängigkeit, je nachdem, wie die jeweilige Rate zur Anwendung kommt.

Zu Frage 4:

Das kumulierte Mehraufkommen durch die kalte Progression zwischen den Steuer­reformen 2009 und 2016 – und jetzt kommt der Punkt, den ich angekündigt habe – beläuft sich in Summe auf eine Größenordnung von etwa 10 Milliarden Euro.

 


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