Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 138

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Mit der Steuerreform 2009 wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer eine jährliche Entlastung von 3 Milliarden € umgesetzt, und mit der Steuerreform 2016 wurde zudem mit einem Volumen von über 5 Milliarden € jährlich und nicht kumulie­rend entlastet. Damit ist klar, dass es jedenfalls zu einer Überkompensation der kalten Progression in diesen Jahren durch die zwei Stufen der Steuerreform gekommen ist.

Wenn Sie also hier behaupten, man hätte – ich kenne jetzt den Ausdruck nicht mehr ganz genau, den Sie da immer verwenden – den anderen in die Tasche gegriffen, dann mag das temporär aus Ihrer Sicht stimmen, aber nicht durch die Umsetzung der beiden Steuerreformstufen; denn die haben dazu geführt, dass die Steuerreform die kalte Progression überkompensiert.

Zu Frage 6:

Schätzungen bezüglich zukünftig zu erwartender Steuereinnahmen mit oder ohne kalter Progression sind klarerweise mit Unsicherheit behaftet. Dies gilt ebenso für die Inflationsprognosen. Aus aktueller Sicht ist schlicht noch nicht verantwortungsvoll ab­schätzbar, wann genau die übernächste Tarifanpassung stattfinden würde, geschweige denn wie die damit in Verbindung stehenden Aufkommenseffekte sein werden.

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir hohe Schwankungsbreiten haben. Ich erinnere daran, dass wir eine Inflationsrate von 0,8 Prozent hatten, jetzt haben wir eine Inflationsrate von 1,8 Prozent, und in dieser Schwankungsbreite bewegt sich das. Daher ist das heute seriös nicht beantwortbar.

Zu den Fragen 7 und 8:

Bezogen auf die 200 Millionen € pro Prozentpunkt Inflation pro Jahr ergeben sich daraus Mehreinnahmen für die Länder von rund 42 Millionen Euro und für die Ge­meinden von rund 24 Millionen Euro.

Zu Frage 9:

Ich sehe hier keinen Widerspruch im Budgetbericht, denn auch ein schwächeres Wachstum bedeutet einen Zuwachs gegenüber dem Ausgangspunkt. Im Regelfall liegen auch die Lohnabschlüsse über der Inflationsentwicklung, daher wird auch bei einem leichten Rückgang der Dynamik ein Mehr an Lohnsteuer gegenüber dem Vorjahr überbleiben.

Was zudem den Zusammenhang von Lohnsteueraufkommen und kalter Progression betrifft: Die kalte Progression tritt im Bereich der Lohnsteuer immer erst dann auf, wenn die Lohn- und Gehaltssumme steigt und gleichzeitig eine Preissteigerung vorliegt.

Ein schwächeres Wachstum der Lohn- und Gehaltssumme zieht daher unter gleich­bleibenden Rahmenbedingungen sowohl ein relativ schwächeres Wachstum des entsprechenden Steueraufkommens als auch, sofern eine Inflation vorliegt, die kalte Progression nach sich.

Zu Frage 10:

In der Anfrage wird leider nicht angeführt, welche Art von Kosten gemeint sind. Im Folgenden wird angenommen, dass eine Verminderung des Bruttoinlandsproduktes gemeint ist. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es in den Jahren 2009 und 2016 die von mir jeweils schon zitierten massiven Entlastungen beim Steuertarif gegeben hat. Diese hatten auch den Zweck, der kalten Progression entgegenzuwirken. Die Steuer­reform 2015/2016 ging sogar weit über die Kompensation der kalten Progression hinaus.

Insgesamt ist also zu sagen, dass durch die erfolgten Entlastungen in den Jahren 2009 und 2016 nicht davon auszugehen ist, dass die kalte Progression sich kumuliert nega-


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