Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 139

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tiv auf die Arbeitsanreize ausgewirkt hat. Empirische Evidenz für den Zusammenhang zwischen kalter Progression und Arbeitsanreizen haben wir jedenfalls keine.

Zu den Fragen 11 bis 16:

Zunächst möchte ich auf Ihre Frage, wodurch das legitimiert ist, antworten: durch die Beschlüsse, die Sie hier im Parlament fassen, denn Steuergesetze werden ja von Ihnen beschlossen. Unsere Handlungen basieren also auf dieser jetzt gültigen gesetz­lichen Grundlage.

Ich denke auch, dass die mit der Steuerreform 2016 beschlossene Tarifentlastung wirtschaftlich notwendig war. Das bedeutet aber nicht, dass sich eine wirtschaftliche Notwendigkeit im Laufe der Zeit nicht wieder stellt. Eben deshalb bin ich dafür, dass Maßnahmen gegen die kalte Progression ergriffen werden. Ich habe mit Expertinnen und Experten die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle diskutiert.

Ich habe auch schon einleitend festgehalten, dass ich grundsätzlich für die auto­matische lineare Anpassung und Entlastung der Steuertarifstufen eintrete. Im Rahmen des Arbeitsprogramms der Bundesregierung wurde nun ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Eckpunkte des Arbeitsprogramms der Bundesregierung sind bekannt.

Alles Weitere ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen. Zu Ihrer Frage, wie lange das noch dauern wird, muss ich sagen: Das hängt nicht alleine von mir ab. Mein Vorschlag liegt seit einigen Wochen als Gesetzestext und Entwurf auf dem Tisch, und wir hatten bereits letzte Woche wieder eine Gesprächsrunde mit dem Ziel, dieses Problem zu lösen und ins Parlament einzuliefern.

Was die laufenden Verhandlungen mit dem Koalitionspartner betrifft, ist es derzeit geplant, dass wir das Ende April in die Begutachtung versenden können. Es könnte daher aus meiner Sicht sehr schnell gehen, und das könnte, wenn die Begutachtung entsprechend verläuft, noch im ersten Halbjahr im Nationalrat beschlossen werden.

Bei der Finanzierung einer solchen Maßnahme bleibe ich bei meinem Grundprinzip, dass wir keine neuen Steuern brauchen. Ich trete daher wie bisher für eine ausgaben­seitige Konsolidierung ein. Die Details dazu werden im Rahmen des Bundesfinanz­gesetzes und des Bundesfinanzrahmengesetzes im Herbst vorgestellt.

Zu den Fragen 17 bis 23:

Selbstverständlich haben wir die von Ihnen angeführten Modelle auf ihre Vor- und Nachteile hin analysiert. Auf Basis der Erfahrung dieser Analyse haben wir ein Modell entworfen, das unserem System, jedenfalls nach unserem Dafürhalten, am besten geeig­net erscheint.

Dies basiert auch auf Erfahrungen in anderen Bereichen, zum Beispiel, explizit ange­führt, bei Mietverträgen, bei denen es solche Sammelklauseln gibt, dass die Miete erst verändert wird, wenn eine bestimmte Schwelle in der Inflation übersprungen wird. Zudem ist die Intention des Modells, dass es zu einer spürbaren Entlastung kommt. Dies ist nur bei einer Anpassung gewährleistet, die nicht jährlich erfolgt. Nehmen Sie noch einmal das Beispiel der letzten Inflation: 0,8 Prozent angepasst auf 11 000 €. Da können Sie sich relativ schnell ausrechnen: Das wird niemand merken. Bei 5 Prozent oder 6 Prozent wird das aber sofort entsprechend schlagend.

Lassen Sie mich daher kurz noch einen Überblick über die angesprochenen Modelle in der Schweiz und in Schweden geben. Auch die Schweiz weist ein progressives Steuersystem auf und hebt sowohl lokale, kantonale als auch Bundessteuern ein. Seit 2011 werden die Tarife und Steuerabzüge zum Großteil automatisch an die Preisentwicklung, sprich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst.

 


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