Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 140

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Dies gilt sowohl auf Bundesebene als auch weitestgehend auf kantonaler Ebene. Die jährliche Anpassung auf Bundesebene erfolgt automatisch und ist verfassungsrechtlich verankert. Auf lokaler Ebene erfolgt die Anpassung zumeist ebenfalls jährlich und auto­matisch, de facto ist die Anpassung in vielen Kantonen aber unterschiedlich.

Warum greift das Modell bei uns nicht? – Weil wir keine Steuern auf der lokalen Ebene haben. Zum ebenfalls zitierten schwedischen Modell: Die schwedische Einkommen­steuer wird ebenfalls sowohl auf lokaler Ebene als auch auf Bundesebene eingehoben. Auch das ist also ein Modell, das bei uns nicht greifen würde. Anders als in der Schweiz – das ist schon zitiert worden – gibt es da eine Anpassung über die Preisent­wicklung hinaus im Bereich der Reallohnsteigerungen.

Nun noch zu den einzelnen Modellen: Das Inflationsmodell sieht üblicherweise eine jährliche Anpassung vor. Das hat aus meiner Sicht den Nachteil, dass das aufwendig ist, weil eine jährliche Anpassung und eine Umstellung der Tarifstufen damit verbunden sind.

Beim Fixmodell erfolgt die Anpassung um einen fixen Prozentsatz. Der Nachteil aus meiner Sicht ist, dass das einer ökonomischen Grundlage entbehrt. Beim Nominal­lohn­modell, dieses entspricht dem schwedischen Modell, erfolgt die Anpassung im Ausmaß der Inflation plus 2 Prozent. Nachteil: Es fehlt die Grundlage, um über die Inflation hinaus anzupassen. Auf weitere Details der Modelle einzugehen, würde, glaube ich, den Rahmen dieser Dringlichen Anfrage sprengen, aber sie werden sicher noch zu diskutieren sein.

Zu den Fragen 24 bis 28:

Wie bereits mehrmals dargestellt, ist die genaue Ausgestaltung – dazu gehört auch der Progressionsbericht – Gegenstand der derzeit laufenden Verhandlungen. Die Eckpunkte des Berichtes sind: Ausgangspunkt für den Progressionsbericht betreffend die Tarifstufen 3 bis 6 sollen insbesondere die letztverfügbaren Konsumerhebungen der Statistik Austria und die letztverfügbaren Daten aus der EU-Statistik über Einkom­men und Lebensbedingungen der Statistik Austria sein.

Dabei ist es mir wichtig, auch externe Experten in diesen Progressionsbericht einzube­ziehen. Ich schlage deshalb auch in der Vorlage vor, dass ein Wirtschaftsforschungs­institut damit beauftragt wird, diese Werte zu errechnen.

Die Entlastung der oberen Tarifstufen auf Basis des Progressionsberichtes ist im Wege einer Verordnung, gerne auch mit Befassung des Ministerrates, festzulegen. Es ist nicht erlassmäßig gedacht, aber es soll ein Bericht vorgelegt werden, der dann be­schlossen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in diesem Bereich eine Entlastung rasch und unbürokratisch erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorwurf von Klubobmann Strolz, wir hätten etwas zugesagt und nicht geliefert (Zwischenruf des Abg. Strolz), geht hiemit ins Leere. Wir haben das Modell ordnungsgemäß geliefert. Sie können sich nur auf das berufen, was ich zugesagt habe. Ich habe gesagt, das Modell wird eingeliefert. Wir haben im Rahmen des Regierungsprogramms festgelegt, dass wir das durchführen. Verunsichern Sie daher die Menschen nicht! Diese Regierung hat sich das Projekt vorgenommen, es ist eindeutig festgelegt, dass wir das Projekt abarbeiten.

Daher noch einmal herzlichen Dank für die Möglichkeit, diese Position im Rahmen einer Dringlichen Anfrage darzustellen. Ich habe schon eingangs erwähnt: Manchmal ist es nicht so angenehm. Heute war es wunderbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

15.39

 


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