Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 191

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Knackpunkt: die Genusstauglichkeit! – „mit einem Stempel des Herkunftslandes zertifiziert werden.“

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Meine Damen und Herren, bringen wir doch Klarheit in diesen komplett verwirrenden Markt! Ich glaube, es ist dann allen gedient, aber insbesondere unseren Enkerln, der Umwelt, der Gesundheit und den Arbeitsplätzen. Wir bitten um Unterstützung! (Beifall beim Team Stronach.)

18.40


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Steinbichler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 15: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1520 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittel­sicherheits- und das Verbraucherschutzgesetz geändert wird (1547 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 30.03.2017

Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz regelt u.a. die Anfor­derungen an Lebensmittel und gilt auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Ver­triebs­stufen. Ziel dieses Gesetzes ist der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten und der Schutz vor Täuschung.

Die gemäß der europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben in Österreich durch­geführten Fleischkontrollen und Bestätigungsvermerke mittels „Genusstauglich­keitsstempel“ stiften unter Produzenten und Konsumenten in immer vermehrtem Maße Verwirrung und Unmut. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass mit der „AT-Genusstauglichkeitsauslobung“ die tatsächliche Herkunft des Fleisches oft verschleiert wird, da der Stempel mit den Initialen „AT“ eine österreichische Herkunft suggeriert, die in der Praxis oft nicht gegeben ist.

Es erhalten bekanntlich alle geschlachteten Nutztiere an den heimischen Schlacht­höfen, auch wenn sie aus dem Ausland stammen, die gleiche Klassifizierung mit dem so genannten AT-Stempel (Genusstauglichkeitsstempel).

Dieser Umstand ist im hohen Maße dazu geeignet, bei vielen Lebensmitteln tierischen Ursprungs bzw. bei weiterverarbeiteten Lebensmitteln (speziell Convenience-Waren) den Konsumentinnen und Konsumenten eine durchgehende Herkunft aus Österreich zu suggerieren, die tatsächlich sehr oft gar nicht gegeben ist und nur auf einer inner­halb Österreichs erfolgten Schlachtung des Tieres oder auch einer Endfer­ti­gung/Ab­packung beruht.

Über bleiben bei dieser „amtlichen Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Kon­sumenten.

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der lebensmittelliefernden Nutztiere zu informieren, die „Verösterreichisierung“ ausländi­scher Grundstoffe samt Quasi-Auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören.

 


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