Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 197

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einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, schafft aber gleichzeitig wieder zwei verschiedene Einrichtungen für den gleichen Zweck. Das ist für die Betroffenen schwer zu verstehen.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns bei allen, die im Pflegebereich tätig sind, einmal ganz herzlich bedanken – aber auch bei den Familien­mitgliedern der Betroffenen –, denn diese Menschen leisten Großartiges, und dafür gebührt ihnen großer Dank – auch von uns hier im Parlament! – Danke. (Beifall der Abg. Dietrich.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.57.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Ministerin! Sicher ist es so, wie es Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein gesagt hat: dass es am Anfang, bei der Entstehung dieses Gesetzes, bei der Vor­bereitung dieses Gesetzes viel Unruhe und Aufregung bei den betroffenen Berufs­verbänden gegeben hat, weil man wirklich nicht genau gewusst hat, wohin die Reise gehen soll, und es eine Zeit lang gedauert hat, bis es soweit war. Meinem Empfinden nach gibt es aber jetzt bei den Berufsverbänden eine relativ große Akzeptanz für dieses Gesetz; das darf man auch nicht übersehen. Es ist auch so, wie es Frau Kollegin Durchschlag gesagt hat: Das Gesetz nützt den Versicherten, also denen, die auf Leistungen zugreifen wollen, und es nützt auch denen, die über dieses Gesetz registriert werden.

Zu diesem Gesetz beziehungsweise zu dem, was jetzt geändert wird, haben wir aber schon den Einwand: Das dauert wieder! Warum es diese Verzögerung gibt, warum das später in Kraft treten soll, ist nicht ganz einsichtig. Aber wir haben schon im Ausschuss diesem Gesetz zugestimmt – das wurde leider nicht richtig registriert –, daher werden wir natürlich auch hier im Plenum diesem Gesetz zustimmen.

Es ist einiges auf den Weg gebracht worden, und es soll auch so sein, Frau Kollegin Durchschlag, dass man weiter über die Kostenabgeltung für jene Berufsverbände, die da schon Vorarbeiten geleistet haben, reden soll. Das soll uns recht sein.

In diesem Sinne: Wir stimmen dieser Änderung zu beziehungsweise – als Anmerkung fürs Protokoll – haben wir auch im Ausschuss zugestimmt! (Beifall bei den Grünen.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


18.59.08

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Das Gesetz setzt wichtige Schritte dahin gehend, bei den Gesundheitsberufen die Kompetenzen auszuweiten: dass nämlich die in diesen Berufen Beschäftigten mehr Aufgaben übernehmen dürfen. Es ist hoch an der Zeit, dass das geschieht, da hinkt nämlich Österreich im internationalen Vergleich etwas nach.

Eigentümlich mutet es an, dass die Registrierung der Selbständigen bei der GÖG und jene der Unselbständigen bei der Arbeiterkammer erfolgt. Dieses Aufteilen einer Berufsgruppe auf zwei Registrierungspunkte hinterlässt schon ein bisschen den Eindruck eines „Teile und herrsche“.

Im Gesundheitsausschuss sind wir es gewöhnt, dass die Ärzte und die Ärztepolitik den Ton angeben, aber wenn es einmal um eine nichtärztliche Berufsgruppe geht, dann wird diese bei der Registrierung gleich auf zwei Organisationen aufgeteilt. Die Gesund-


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