Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 255

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miteinander leben. – Ja, aber Politik ist nicht der Ort, wo über Förderungen für angewandte Forschung entschieden werden sollte.

Die FFG ist eine international renommierte Organisation, die ihre Professionalität immer wieder beweist und exzellente Arbeit leistet, aber in der Struktur der FFG gibt es einfach einen Schönheitsfehler: Der Beirat für Basisprogramme ist zur Hälfte mit Vertretern der Sozialpartner besetzt: Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB, Gewerkschaft für Privatangestellte, Landwirtschaftskammer und so weiter. Ich möchte jetzt alle Argumente, die Kollege Klug direkt nach mir vorbringen wird, schon im Vorhinein entkräften, damit Sie eine gute Entscheidungsgrundlage haben.

Derartige Politiknähe ist international einfach unüblich und deshalb unserer Meinung nach auch zu ändern. Dies nicht deshalb, weil wir glauben, dass Politik in der FFG grundsätzlich nichts verloren hat. Die Republik gibt das Geld her und sitzt deshalb auch im Aufsichtsrat, das ist vollkommen okay. Auch nicht, weil wir glauben würden, dass die entsendeten Mitglieder im Beirat nicht auch ExpertInnen sein können – das ist nicht der Grund. Das muss geändert werden, weil es einfach nicht sein muss und weil man keine Zweifel daran lassen sollte, dass die Förderentscheidungen für alle Ansuchenden nachvollziehbar sind, und weil man auch internationale ExpertInnen in so ein Gremium hineinholen könnte.

Man könnte sich da etwa die Schweizer Kommission für Technologie und Innovation als Beispiel nehmen, wo die Entscheidungsgremien aus gewählten ExpertInnen zu­sam­mengesetzt sind. Da gibt es eine Website, wo man zum Beispiel alle Interes­senbindungen, wie die Schweizer sagen, für jede einzelne Person nachlesen kann. Egal, in welchem Aufsichtsrat sie sitzen, wo sie Vorstände sind, wo sie Mitglied sind, all das ist dort transparent nachvollziehbar. So wirkt es für niemanden unfair oder was auch immer, wenn jemand ein Ansuchen stellt und dieses abgelehnt wird beziehungs­weise diesem stattgegeben wird.

Aber warum machen wir es eigentlich so, dass wir die Sozialpartner hereinholen? – Nicht deshalb, weil es im Gesetz steht, denn im Gesetz steht nur, dass die Bestellung der Beiräte nach einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis erfolgen sollte. Das ist zurzeit nicht so, aber ich fand es sehr positiv, dass der Herr Minister im Ausschuss gesagt hat, dass er sich darum kümmern wird, dass das in Zukunft anders sein wird. Das ist wichtig, denn zumindest das steht im Gesetz.

Was wir aber ganz freiwillig, ohne gesetzliche Grundlage machen, ist, die Sozial­partnerquote zu erfüllen. Wo kann man nachlesen, warum das so ist? – Das ist nicht im Gesetz geregelt, sondern zum Beispiel in der internen Organisationsrichtlinie der FFG ist nachzulesen, dass der Wirtschaftskammer ein Vorschlagsrecht für die Mehrheit der Mitglieder einzuräumen ist.

Was kam dann im Ausschuss für ein Argument? – Der Beirat träfe gar keine Förder­entscheidungen, so stehe das nicht im Gesetz, sondern er sei nur beratend tätig. Nicht nur, dass auf der Website der FFG etwas anderes steht, sondern eben auch in diesen internen Organisationsrichtlinien der FFG können Sie nachlesen, auf Seite 5: „Eine fachliche Entscheidung ist die ausschließlich vom Bewertungsgremium“ – das ist der Beirat – „für Basisprogramme [...] vorzunehmende Förderungsempfehlung, an welche die Geschäftsführung der FFG grundsätzlich gebunden ist.“

Sie treffen also sehr wohl Förderentscheidungen, das steht so in der Organisa­tionsrichtlinie der FFG. Herr Klug, wenn das Ihrer Ansicht nach nicht so ist, kann ich diesen Text für Sie ausdrucken und ihn Ihnen hinlegen, damit Sie das nachlesen können.

 


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