Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 68

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Zweiter Punkt: Herr Kollege Steinbichler – eine kleine Aufgabe für ihn, da er jetzt auch Uniexperte ist – hat behauptet: Von zehn Medizinstudenten kommen sechs aus Deutschland. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Herr Kollege, nur als Rechen­aufgabe mitgegeben: Wir haben eine Quotenregelung mit der EU, die folgendermaßen ausschaut: 75 Prozent aller Studienplätze sind Österreichern vorbehalten, 20 Prozent Bewerbern aus der EU, 5 Prozent Bewerbern aus Drittstaaten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja nicht!) Wenn Sie jetzt von zehn 20 Prozent nehmen, sind es nach Adam Riese zwei, also zwei von zehn. Deine Darstellung ist daher, wenn man vier sagt, eine hundertprozentige Übertreibung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ja falsch!) Das ist eine hundertprozentige Übertreibung. Vielleicht sollten Sie überlegen, ob das der richtige Ansatz ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt: Ich habe, weil ich das System dargestellt habe, die Studienbeihilfen und die soziale Systematik, die natürlich wichtig ist, nicht in dem Ausmaß erwähnt. Ich sage Ihnen jetzt doch etwas zum Mitnehmen, zum Nachdenken: Wir haben in Österreich darüber diskutiert und es auch beschlossen, Studienbeiträge abzuschaffen. Studien­beiträge hatten im Jahr 2008 eine Größenordnung von nahezu 200 Millionen €. Das Gegenmodell zu den Studienbeiträgen ist eine Erhöhung der Finanzierung von Stipendien. Warum? – Weil es sozial gerecht ist.

Selbstverständlich kann sich nicht jeder Studienbeiträge leisten, und demjenigen, dem ich wirklich helfen will, könnte ich natürlich einen Teil zur Verfügung stellen. – Das ist der eine Punkt: Der Staat stellt allen rund 200 Millionen € – nehmen wir einmal diese Größenordnung – mit dem System zur Verfügung. Man könnte es mit Studienbeiträgen sozialer machen.

Zweiter Punkt: Es gibt auch die entsprechende Familienbeihilfe für Studierende. Ver­gleichen Sie das einmal mit anderen Ländern! Dort gibt es das in dieser Altersstufe nicht. Wir in Österreich haben das bis 24 Jahre, viele sagen, das ist immer noch zu wenig.

Weiters: Selbstverständlich haben wir die Studienbeihilfen auch sonst erhöht, und zwar für ältere Studierende, für Studierende mit Familienanschluss und anderen Notwen­digkeiten, auch schon in der Vergangenheit. Das wurde in den letzten Jahren unter meiner Zuständigkeit schon geändert.

Zum Dritten sage ich Ihnen: Der Ansatz mit den 25 Millionen € ist nicht mir eingefallen. Das ist ein Vorschlag der Hochschulkonferenz – auch unter Einbeziehung der Hoch­schülerschaft. Da hat man sich auch die Systemgrundlagen angeschaut, wie über­haupt. Wenn wir mehr haben – wunderbar!

Nächster Ansatzpunkt: Die Frage ist im Raum gestanden, wie die Hochschülerschaft einbezogen wird. Wird sie einbezogen? Kennt sie das System? – Selbstverständlich kennt die Hochschülerschaft das System der Studienplatzfinanzierung und ist im Rahmen der Hochschulkonferenz in alle Diskussionen eingebunden.

Logisch ist, wenn ich auf der Ebene Parlament, auf der Ebene Regierung etwas verhandle, dann verhandle ich mit dem Koalitionspartner. Damit es einfacher ginge, müsste man eine absolute Mehrheit haben, aber in dem Fall wäre das vielleicht nicht förderlich. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Ja, mach deine Rechenbeispiele, dann reden wir weiter!

Zusammenfassend in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist zu sagen: Ich glaube, es war eine wertvolle, eine weiterführende Diskussion. Lösen Sie sich von der These: Beliebiger Zugang für alle! Kommen Sie dorthin, international akzeptable, uns weiterbringende und den Studierenden Lebenschancen eröffnende


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