Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 136

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dass wir, wenn wir schon über diese schwierige Thematik reden, Nägel mit Köpfen machen, um auch die Geschichte zu Ende zu denken.

Wir haben den Personenkreis erweitert, und zwar haben wir nicht nur die Heimkinder berücksichtigt, sondern auch die kirchlichen Einrichtungen, sprich Internate und Pflege­familien, dazugenommen und diese auch noch zusätzlich um Heim- oder Jugendwohl­fahrtsträger erweitert, weil es letzten Endes für diese Menschen kein Unterschied ist, ob sie in einem Jugendheim der Stadt Wien gewesen sind oder in einem kirchlichen Internat irgendwo in einem Bundesland. Wir müssen alle berücksichtigen, soweit es irgendwie möglich ist. Wir haben den Personenkreis auch um Mindestsicherungs­bezie­her erweitert, bei denen Arbeitsunfähigkeit festgestellt ist, damit jene Personen­gruppen, denen auch dieses Leid widerfahren ist, nicht von dieser Leistung ausgenom­men sind.

Wie gesagt: Es sind 300 € pro Monat; dieser Betrag ist steuerbefreit, unpfändbar, wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und wird mit den normalen Pensionen auch jährlich valorisiert.

Das ist keine Wiedergutmachung, Frau Präsidentin, das möchte ich unterstreichen, das kann man nicht wiedergutmachen, aber es ist eine Geste, ein Zeichen, dass wir uns dessen bewusst sind, was damals an Gräueltaten passiert ist. Ich war zutiefst er­schüttert, als im Hearing unter dem Siegel der Verschwiegenheit und der Anonymität nur zwei, drei Ansätze mitgeteilt wurden, was diesen Jugendlichen dort an Graus­lichkeiten angetan wurde. Daher ist es keine gänzliche Wiedergutmachung, aber es ist eine Geste der Verantwortung, es ist eine wichtige Symbolik, und es ist eine kleine Ent­schädigung für diese Menschen, durch die wir als österreichisches Parlament ganz klar ein Signal und ein Zeichen setzen wollen.

Abschließend darf ich noch sagen, dass wir bei der Volksanwaltschaft eine Renten­kommission einrichten, in der jene Träger Mitglieder sind, die sich bis dato schon mit dieser sensiblen Thematik auseinandergesetzt haben. Jenen Menschen, die bereits eine Entschädigungsleistung zwischen 5 000 € und 25 000 € erhalten haben, so war die Vereinbarung innerhalb dieser Organisationen, wird es relativ leicht gemacht, zu dieser Rentenleistung zu kommen. Es gibt eine schriftliche Information vom jeweiligen Träger, man kann das beim Pensionsversicherungsträger vorlegen, dann geht das auch relativ unbürokratisch. Noch bis Mitte des Jahres gibt es die Möglichkeit, bei dieser Kommission Anträge zu stellen, sofern dies noch nicht passiert ist. Generell ist der Bezieherkreis bis Ende 1999 beschränkt, wegen allem, was ab 1945 an solchen Missbrauchstaten begangen wurde, können sich die Opfer melden.

Wir stellen 1 Million € für Präventivmaßnahmen zur Verfügung, das ist abschließend auch noch eine wichtige Geschichte; damit möchte ich letzten Endes meine Rede auch beenden. Es geht darum, dass so etwas in unserer Gesellschaft nicht mehr passieren darf, daher stellen wir 1 Million € für Präventivmaßnahmen zur Verfügung, denn es muss uns ein gemeinsames Anliegen sein, dass solche Taten, die hauptsächlich in der Nachkriegszeit, in den Sechziger- und Siebzigerjahren passiert sind, Kindern nicht mehr angetan werden. Dieses Geld ist daher gut investiert.

Wie gesagt, es ist keine gänzliche Wiedergutmachung, aber eine Geste der Verant­wortung, die wir mit diesem Gesetz heute jenen Menschen zusprechen, die dieses Leid erfahren mussten. Ich bin stolz darauf, dass wir diesen Abänderungsantrag gemein­sam zusammengebracht haben, es ist eine Sechsparteieneinigung, das heißt, dieses Parlament ist sehr wohl in der Lage, bei Themen, die die Menschen wirklich betreffen, gemeinsam zu handeln, und das darf uns auch stolz machen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


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