Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 147

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Regimes, das Kinder nicht als Kinder wahrgenommen hat, sondern zu gesell­schaft­lichem Strandgut degradiert hat.

Die Verantwortung wiegt schwer, weil die Betroffenen in Kirche und Staat weggeschaut haben. Die einen haben hingelangt, und die anderen haben weggeschaut. Das war die Arbeitsteilung, unter der die Kinder damals gelitten haben. Aus diesen schweren Versäumnissen entsteht auch unsere Verantwortung, die wir heute als Politikerinnen und Politiker tragen, und aufgrund dieser Versäumnisse gibt es auch heute diese Initiative von allen Parteien und der Bundesregierung, die den Betroffenen eine Rente als Signal „zugesteht“ – unter Anführungszeichen –, dass man das, was passiert ist, ernstnimmt und dass man Verantwortung übernimmt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Es gibt heute einen Abänderungsantrag, der noch zahlreiche Dinge ins Gesetz bringt, die uns allen wichtig sind. Ein Punkt ist, dass wir die Gruppe der Betroffenen erweitern. Im ursprünglichen Antrag waren die Betroffenen von Gewalt in Heimen und Internaten schon enthalten, aber nicht die Betroffenen in Pflegefamilien. Mir ist das wichtig, denn wenn man die Aufarbeitung genau anschaut, muss man wissen, dass es sogenannte Pflegeelternkolonien gegeben hat. Das waren Bauern, die bis zu zehn Kinder hatten und diese Kinder für schwerste Feldarbeit missbraucht haben. Der Betroffene und Autor Franz Josef Stangl hat das in seinem Buch „Der Bastard“ folgendermaßen formuliert: „Wir mussten arbeiten wie die Großen.“ – Stall ausmisten, Heu einholen, den ganzen Tag. Zuneigung? – Fehlanzeige. Stattdessen gab es Prügel mit dem Ochsenziemer, Essensentzug und schlafen im Stall.

Ich bin froh, dass wir gemeinsam die Pflegekinder hineingenommen und nicht auf sie vergessen haben, denn da wiegen gerade die Versäumnissen von staatlichen Institu­tionen schwer. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Es sind aber noch andere Punkte in dem Gesetz enthalten, die ganz, ganz wichtig sind. Wenn wir heute sagen: Opferrente von 300 €!, dann sind das 300 €. Das Gesetz stellt sicher, dass keine Steuern abgezogen werden, keine Sozialversicherungs­bei­träge abgezogen werden, dass diese Rente nicht auf die Pension und, genauso wichtig, nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden darf.

Noch etwas, was wir klargestellt haben, ist mir wichtig: Ein ganz wesentliches Merkmal bei den Betroffenen ist, dass viele in Folge dieser schweren Misshandlungen auch wirtschaftliche und berufliche Probleme hatten. Viele sind überschuldet und müssen heute damit leben, dass sie aufs Existenzminimum gepfändet werden. Es war ganz, ganz wichtig, dass wir festhalten – es hat mich noch jemand per E-Mail darauf hinge­wiesen, dass das ein Problem ist, wir haben das dann auch gemeinsam diskutiert, und es war sehr schnell Bereitschaft da, das aufzugreifen –: Es bringt nichts, wenn wir heute eine Rente beschließen, die dann wahrscheinlich in vielen Fällen von anderen exekutiert wird, weil es Schulden gibt. Daher ist eines ganz, ganz wichtig: Diese Rente ist nicht pfändbar, auf die kann niemand zugreifen, und sie kann auch nicht aufs Existenzminimum angerechnet werden, denn sonst würde man sich das Geld wieder von der Mindestsicherung oder von der Pension holen.

Mir ist wichtig, das hier festzuhalten, damit auch in der Praxis ganz, ganz klar wird, wodurch das sichergestellt wird. Das Gesetz sagt in § 2 Abs. 1: „Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschä­digungs­gesetze sowie der sonstigen bundesgesetzlichen Regelungen“. In den Erläuterungen ist festgehalten, dass sich daraus die Unpfändbarkeit ergibt. Das halte ich für ganz zentral, denn sonst kommt das Geld nicht bei den Betroffenen an.

Es haben alle einen Anspruch, die schon zu einer Kommission gegangen sind und wo schon festgestellt wurde, dass sie Betroffene von Gewalt in staatlichen und kirchlichen


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