Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 146

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Ich glaube, das haben diese Menschen auch wirklich verdient, denn bekannt wurde das ja vor allem durch die Kraft der zwei Frauen, die ihre Kindheit in einem Heim am Wilhelminenberg verbracht haben, die sich an die Öffentlichkeit gewandt haben. So kam dieser Ball ins Rollen, und so wurde eigentlich das gesamte Ausmaß, was Kinder in den Sechziger- und Siebzigerjahren in den staatlichen Institutionen erleiden muss­ten, überhaupt an die Öffentlichkeit gebracht.

Es darf auch heute noch kein Schlusspunkt sein, denn es muss unsere Verantwortung bleiben, auch weiterhin wachsam zu sein. Zu sagen, dass es nie wieder passieren darf, ist das eine, da sind wir uns sicherlich alle einig; wir wissen aber auch alle, dass immer etwas passieren kann. In diesem Sinne wird es auch wichtig sein, dass wir, wenn wir heute hier gemeinsam die Rente für jene Personen, die anspruchsberechtigt sind, beschließen, auch weiter wachsam bleiben und schauen, welcher Personenkreis vielleicht in weiterer Folge auch noch hineinkommen kann.

Es gibt schon ein paar, sage ich jetzt einmal, leichte Kritikpunkte, wobei ich sehr froh bin, dass wir uns wirklich geeinigt haben, dass vor allem diese 300 €, wie schon Kollege Wöginger ausgeführt hat, nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, auch nicht pfändbar sind. Das erachte ich als ganz wichtig, dass das auch de facto den Opfern bleibt; da sind wir froh, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, was es jetzt aber auch noch braucht, ist, dass wir uns alle gemeinsam über­legen müssen – das ist jetzt nicht mehr direkt die Aufgabe nur des Sozialaus­schusses, sondern die Aufgabe des österreichischen Parlaments –, wie wir mit den Verjährungsfristen umzugehen haben. Eines hat sich in den letzten Jahren nämlich auch klar gezeigt: Sehr viele Fälle konnten gerichtlich gar nicht mehr aufgearbeitet werden, weil sie eben verjährt sind. Gerade im Bereich des Kindesmissbrauchs ist es oftmals so, dass Opfer viele, viele Jahre brauchen, um überhaupt darüber reden zu können, und möglicherweise gibt es eben auch jetzt noch viele, die es bis heute noch nicht geschafft haben. Da wäre schon noch Handlungsbedarf gegeben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, das wird ein weiterer wichtiger Punkt sein, dem sich das österreichische Parlament wird nähern müssen. Das halte ich für ganz wichtig, nämlich auch als Signal an potenzielle Täter, dass sie für das, was sie Kindern und Jugendlichen antun, jedenfalls niemals freigesprochen werden können, niemals davonkommen und sich schon gar nicht hinter einer Verjährung verstecken können. Ich glaube, das wird unsere Verantwortung sein, in der nächsten Zeit darüber weiter zu diskutieren und weiter nachzudenken. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


14.32.26

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute eine Rente beschließen, die den „Verdienstentgang“ – unter Anfüh­rungszeichen – aufwiegen soll, den die Betroffenen von Gewalt in Heimen und Inter­naten erlitten haben, dann ist klar – und das haben auch alle VorrednerInnen gesagt –, dass so etwas Unrecht nicht aufwiegen kann. Die Betroffenen sind geschlagen worden, gedemütigt worden, waren sexueller und psychischer Gewalt ausgesetzt. Diese Pädagogik – der Begriff Pädagoge ist schon irreführend, denn das war keine Päda­gogik –, diese sogenannten Erziehungsmaßnahmen, das war keine schwarze Päda­gogik, das war keine schwärzeste Pädagogik, das war Erziehung im Geiste des NS-


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