Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 148

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Heimen sind. Es gibt aber noch eine Gruppe, die bei keiner Kommission war, das ist jene Gruppe, die nach wie vor von Traumatisierung betroffen ist und immer noch nicht darüber reden kann. Wir wissen von Expertinnen und Experten, dass das Jahrzehnte dauern kann, und daher ist es sehr wichtig, dass in diesem Gesetz festgeschrieben ist, dass man, wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass man bisher keinen Antrag stellen konnte, nach diesem Gesetz trotzdem einen Antrag stellen darf. Die Erläute­rungen halten fest, dass ein besonderer Grund das Vorliegen von Traumatisierung ist. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn damit stellen wir sicher, dass alle jene, die aufgrund der Ereignisse traumatisiert sind, nach wie vor ein Antragsrecht haben, dass ihnen nicht mit dem Verweis darauf, sie hätten damals bei einer Kommission vor­sprechen müssen, die Tür gewiesen werden kann und sie um ihre Möglichkeiten umfallen, weil sie das nicht getan haben.

Es gibt auch eine professionelle Anlaufstelle bei der Volksanwaltschaft; das halte ich auch für wichtig, weil wir Retraumatisierung verhindern wollen. Zur Retraumatisierung ist aber auch ganz wichtig: Wer bereits einmal als Betroffener oder Betroffene von Gewalt anerkannt wurde, muss nicht sämtliche erlittenen Gewalterlebnisse noch einmal gegenüber der Behörde darlegen, sondern die werden von der Behörde so anerkannt, wie sie schon einmal festgestellt wurden. Damit wird verhindert, dass die Leidensgeschichte ein zweites Mal gegenüber Behörden dargestellt und erläutert werden muss. Das ist auch ein sehr wichtiger Punkt in diesem Gesetz. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Gesetz beinhaltet viel, deswegen möchte ich auch als Oppositionspolitiker sagen, dass das Gesetzgebungsverfahren durchaus vorbildhaft für andere Gesetze war. Wir werden später über ein anderes Gesetz reden, bei dem das ganz anders war, das ist das Versammlungsgesetz, deswegen betone ich es jetzt. Es war ein ordentliches parlamentarisches Verfahren mit einem Ausschusshearing. Experten haben Anregungen gemacht, danach haben sich alle sechs Parteien zusammen­gesetzt, haben diese Anregungen diskutiert und relativ schnell Konsens gefunden, dass man viel verbessern muss. Das heißt, es war ein Hearing, das Sinn hatte, und es gab dann wirklich die Bereitschaft, offen darüber zu diskutieren, wie wir dieses Gesetz verbessern. Deswegen ist auch ein Gesetz herausgekommen, das sich gegenüber dem ursprünglichen Antrag noch in vielen Punkten verbessert hat.

Daher stimmen wir diesem Gesetz gerne zu, aber – und das möchte ich noch einmal unterstreichen, da darf es kein Missverständnis geben – das darf kein Schlussstrich sein. Es gibt noch viel aufzuarbeiten. Das deckt ein Thema ab, das Thema Verdienst­entgang. Es ist aber kein Schlussstrich, und es ist vor allem nicht das Aufwiegen des erlittenen Unrechts. Das ist nicht möglich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.40.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr viel ist schon über die Menschen, die ein tragisches Schicksal erfahren haben, gesagt worden. Wir holen heute Versäumtes nach, übernehmen Verantwortung für Dinge, die schon sehr lange zurückliegen, und versuchen, mit einer Pauschalregelung eine Lösung für sehr individuelle Schicksale zu finden. Das kann natürlich nie individuelles Unheil wiedergutmachen. Wenn Kindern schwerstes Unrecht widerfahren ist und die Menschen oft ein Leben lang unter dem leiden, was ihnen da angetan wurde, da kann man nur einen symbolischen Schritt setzen, und das machen wir heute.

 


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