Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 196

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Es kann doch nicht sein, dass so wie bei dem Video der Arbeiterkammer Ober­österreich ein ausschließliches Unternehmer-Bashing gemacht wird. Eine Minute lang wird ein Unternehmer als Narziss dargestellt, der seiner schwangeren Mitarbeiterin noch Geld ins Dekolleté steckt und so weiter und so fort, der das Champagnerglas hinschmeißt und sagt, ihn interessiere nur eines, nämlich Boni, Mitarbeiter inter­essierten ihn überhaupt nicht. (Abg. Wöginger: Geschmacklos!)

Was ist denn das für eine Zusammenarbeit? Was ist denn das für ein Verständnis von einem Miteinander? – Ich sage Ihnen, es ist durch nichts zu entschuldigen, dass solche Aktionen mit den Zwangsmitgliedschaftsbeiträgen der Mitglieder finanziert werden. Das ist nicht im Sinne der Arbeiterkammer! (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und NEOS.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Punkt, zu dem ich sprechen möchte, ist unser Antrag, nämlich der Antrag zu TOP 11. Wir haben den Antrag eingebracht, worin der Sozialminister aufgefordert wird, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die „Abschaffung der Ausgleichszulage für in Österreich lebende ausländische Pensionisten vorsieht“.

Jetzt kann man sagen, dieses Thema ist ein kleines Thema, ein Randthema, weil es nicht so viele betrifft, aber umgekehrt ist es ein Thema, das sehr, sehr stark emotio­nalisiert. Das ist ein Thema, wo viele, die 30, 40 Jahre lang in einem Beruf gearbeitet haben, zum Beispiel als Hilfskraft, als Verkäuferin, am Ende ihrer aktiven Zeit, dann, wenn sie in Pension gehen, um eine Ausgleichszulage ansuchen, diese auch gewährt bekommen, und dann insgesamt 882 € an Pension erhalten – inklusive Ausgleichs­zulage. Und diese Menschen, die wirklich 30, 40 Jahre lang hart gearbeitet haben, verstehen nicht, dass jemand in dieses Sozialsystem kommt, noch nie etwas ein­gezahlt hat und am Ende des Tages gleich viel Geld auf Heller und Cent wie sie erhält.

Meine Damen und Herren, ich weiß schon, die Zahl ist nicht so überwältigend, es sind nicht so viele Menschen, die das betrifft, aber es ist eine steigende Zahl. Während es 2010 noch 708 ausländische Pensionisten waren, die eine Ausgleichszulage erhalten haben, sind es 2015 bereits 1 238 gewesen.

Damit komme ich zum Fall einer Bulgarin, die zu ihrem Sohn nach Wien gezogen ist, die selbst eine Pension von 111 € erworben hat, bei der Pensionsversicherung um die Ausgleichszulage angesucht und 523 € als Ausgleichszulage gewährt bekommen hat.

Ein Richter des OGH kam zu einem anderen Schluss. Er hat nämlich eindeutig gesagt: In diesem Fall ist das Armutszuwanderung. Das hat jetzt nicht jemand von der Opposition gesagt, das hat jetzt nicht irgendein Böser, der gegen Ausländer ist, gesagt, sondern der OGH hat festgestellt, wenn Leute, die selbst nicht so vermögend sind, nach Österreich kommen, ins Sozialnetz zuwandern, dann handelt es sich um Armutszuwanderung. Deshalb hat dieser Richter auch gegen diese Ausgleichszulage entschieden.

Es gibt aber, meine geschätzten Damen und Herren, sehr wohl noch ein Schlupfloch. Wenn jetzt nämlich jemand nach Österreich kommt, der ausreichende Existenzmittel nachweisen kann, dann bekommt er eine Aufenthaltsgenehmigung, das heißt, er kann länger als drei Monate, er kann ein Jahr, er kann unendlich lange in Österreich leben, und wenn er hier einen gerechtfertigten Aufenthalt hat, dann kann er später sehr wohl Anspruch auf einen Leistungstransfer erheben.

Wie machen das nun einige Menschen? Wie weisen sie nach, dass sie genügend Existenzmittel haben? – Universitätsprofessor Dr. Robert Rebhahn von der Universität Wien spricht vom sogenannten Münchhauseneffekt. Das heißt, diese Menschen kommen nach Österreich und leihen sich bei einem nahen Verwandten Geld aus. Das Geld kommt auf das Sparbuch, mit dem Sparbuch weisen sie nach, dass sie genügend


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