Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 216

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Bundeskanzlers, ist es das des Vizekanzlers oder ist es das des Bundespräsidenten? Man weiß es ja nicht.

An der ganzen Geschichte ist besonders lustig, dass Sie in der Begründung des ursprünglichen Initiativantrages angeführt haben, dass man gemäß Artikel 16 der Europäischen Menschenrechtskonvention die politische Tätigkeit von Drittstaatsange­hörigen einschränken kann. Sie haben dann in diesem Zusammenhang Professor Grabenwarter zitiert, aber immer nur bis zur Hälfte. Sie haben gesagt, man kann das, weil der sagt, dass das da drinnen steht. Wenn Sie weiterlesen würden, dann würden Sie sehen, dass dort explizit drinnen steht, dass das extrem restriktiv auszulegen ist, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates schon vorgeschlagen hat, dass man diesen Paragrafen überhaupt streicht und er nur dann anzuwenden ist, wenn es quasi um die direkte Beeinflussung eines Drittstaatsangehörigen in politischen Tätigkeiten geht. Das heißt, es geht darum, Parteien zu gründen, es geht darum, ob Drittstaatsangehörige bei Wahlen teilnehmen dürfen, aber es geht sicher nicht darum, damit in irgendeiner Art und Weise das Versammlungsrecht einschränken zu können.

Sie haben das klugerweise, als Sie draufgekommen sind, dass Sie sich in Ihrer Be­gründung selbst widersprechen, wenigstens herausgestrichen, das muss man Ihnen lassen. Also Sie haben es so weit gelesen, dass Sie erkannten, dass das offensichtlich nicht funktioniert.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das überhaupt notwendig ist, ob wir nicht mit den momentanen gesetzlichen Möglichkeiten das Auslangen finden würden. Selbst wenn man der Meinung ist, dass dem nicht so ist, schießen Sie wiederum weit am Ziel vorbei.

Kollege Rosenkranz und Kollege Steinhauser haben schon die Problematik der Anmel­defrist von 48 Stunden angesprochen. Also wenn Rosenkranz, Steinhauser und Scherak jetzt über das empört sind, was Sie nachher vielleicht sagen werden, und wir zu dritt morgen eine Demonstration anmelden wollen, dann wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein, weil wir die 48 Stunden nicht mehr einhalten können.

Nehmen wir jetzt an, wir machen eine kleine Demonstration, nur zu dritt, oder laden noch fünf andere Personen dazu ein, dann können wir das nicht mehr bei der Polizei anzeigen, weil es sich zeitlich nicht mehr ausgeht. Die Polizei hat nicht die Möglichkeit, das entsprechend zu überprüfen, aber wir haben immer noch die Möglichkeit, spontan eine Demonstration zu machen. Das heißt, Sie konterkarieren genau das, was Sie eigentlich wollten: dass die Polizei genug Vorbereitungszeit hat, um die Demonstration entsprechend zu sichern und natürlich dafür zu sorgen, dass dort, wo sie stattfindet, nichts passiert.

Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, ob man vielleicht zwischen unterschied­lichen Größen von Versammlungen differenzieren könnte, und wir haben auch schon gehört, dass natürlich jeder, der eine riesige Demonstration anmeldet, das früh genug anmelden wird, weil er sonst Gefahr läuft, dass das nicht möglich ist. Wenn ich 24 Stunden vorher oder jetzt eben 48 Stunden vorher zur Polizei gehe und sage, ich mache eine Demo mit 7 000 Leuten, dann werden die mir jetzt genauso sagen, dass sich das in den 48 Stunden nicht ausgehen wird; da brauche ich das Wochenende oder den Pfingstmontag gar nicht zu strapazieren.

Es ist ganz logisch: Wenn ich etwas ganz Großes machen will, eine große Demons­tration anmelden will, dann werde ich das aus Eigeninteresse möglichst früh machen. Das ist ja auch bisher immer genau so gehandhabt worden, weil es ganz logisch ist.

Sie machen eine Husch-Pfusch-Aktion, Sie spielen auf der Klaviatur des Populismus in einer denkwürdig schlechten Art und Weise und schränken dabei grundlegende Frei-


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