Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 217

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heits­rechte ein, und das tun Sie tatsächlich noch mit einer legistischen Zumutung, die ihresgleichen sucht.

Weil wir schon bei den türkischen Referenden sind, die ja der Auslöser für diese Änderung im Versammlungsgesetz waren, habe ich noch ein zweites wichtiges An­liegen:

Der türkische Premierminister Erdoğan hat angesprochen, dass er, nachdem dieses Referendum zu seinen Gunsten ausgegangen ist, sich überlegt, auch ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe abzuhalten. Momentan ist es so, dass auch in Österreich lebende Türken an diesem Referendum werden teilnehmen können, und zwar auch in Österreich, und das halte ich für höchst gefährlich und mit einer liberalen Demokratie, wie Österreich eine ist, nicht vereinbar. Es kann nicht sein, dass in Österreich Menschen darüber abstimmen – unabhängig davon, ob sie Doppelstaats­bürger sind oder nicht –, ob in der Türkei wieder die Todesstrafe eingeführt wird.

Das sind wirkliche Probleme, darüber sollten wir diskutieren, da sollte sich die Bun­desregierung überlegen, wie sie das verhindern kann!

Allein die Vorstellung, dass in Österreich Menschen an Wahlurnen – sei es in türki­schen Konsulaten, sei es in türkischen Botschaften oder wo auch immer – in diese einen Zettel einwerfen, mit dem sie dafür stimmen, dass in der Türkei die Todesstrafe wieder eingeführt wird, halte ich für mehr als befremdlich.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Durchführung eines Referen­dums über die Einführung der Todesstrafe in der Türkei auf österreichischem Staats­gebiet nicht stattfindet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein solches Referendum innerhalb der EU nicht stattfindet.“

*****

Wenn Sie wirklich etwas machen wollen, das sinnvoll ist und wo wir wirklich schauen müssen, dass wir etwas weiterbringen, dann stimmen Sie diesem Entschließungs­antrag zu und schränken Sie nicht das Versammlungsrecht einfach willkürlich, aus Jux und Tollerei, mit einem legistischen Schmarren in dieser Art und Weise ein! (Beifall bei den NEOS.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scherak einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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