Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 219

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Opposition, Sie haben es sicherlich auch mitbekommen, dass bei den Demons­trationen – das ist medial rübergekommen – die Gewaltbereitschaft immer mehr steigt. Daher wird es für die Sicherheitsbeamten immer schwieriger, die Anrainer, die Pas­santen und die öffentlichen Einrichtungen zu schützen, und daher ist es natürlich notwendig, im Versammlungsrecht Verbesserungen vorzunehmen. Mein Kollege hat es auch schon angesprochen: Es bedarf noch mehrerer Verbesserungen, aber das ist einmal ein erster Schritt.

Es hat sich gezeigt, dass bei den Demos massive Sachbeschädigungen passieren. Das haben auch die Gewerbetreibenden in der Innenstadt sehr massiv kritisiert. Nicht einmal die Versicherungen haben die Kosten, die der Schaden verursacht hat, abge­deckt. Auch die Kosten für die Polizei sind massiv gestiegen. Die Zielsetzung ist daher – und dieser wird mit diesem Gesetz auch entsprochen –, dass die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer gewährleistet ist, aber auch die der Gegendemons­tranten und jener Menschen, die nicht an der Demonstration beteiligt sind.

Was Sie angeführt haben, stimmt nicht ganz, denn gerade der Schutz der Versamm­lungsfreiheit wird durch dieses Gesetz verbessert, aber auch die Polizeiarbeit wird dadurch erleichtert. Wenn wir uns vor Augen führen, dass es 2010 ungefähr 7 000 Demonstrationen gab und 2016 schon 14 000 Demonstrationen stattgefunden haben, so wissen wir, dass Verbesserungen unbedingt notwendig sind.

Es sind in diesem Gesetz drei Themenbereiche relevant, die ich jetzt nur mehr wie­derholen kann.

Zum Ersten wird die Distanz zwischen Demonstration und Gegendemonstration fest­gelegt, diese kann bis zu 150 Meter betragen, kann aber auch geringer sein. Weil vorhin angeführt worden ist, dass man auch friedlich nebeneinander demonstrieren kann, muss ich sagen: Keine Frage, aber wenn 50 Meter Abstand dazwischen ist, kann man genauso friedlich nebeneinander gehen, aber die Polizei hat es leichter.

Zum Zweiten wird die Anmeldefrist von 24 Stunden auf 48 Stunden verlängert. Das ist auch ein wichtiger Punkt, denn die Polizei hat auf ihren Dienststellen natürlich Dienst­pläne, die einzuhalten sind, und für solche Demonstrationen müssen oft Polizeibeamte aus den Bundesländern angefordert werden, und da muss man sich das natürlich dementsprechend einteilen können.

Der dritte Themenbereich betrifft die ausländischen Wahlkampfauftritte auf österreichi­schem Boden – etwas, das besonders kritisiert wird! Ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass die Bundesregierung die Möglichkeit hat, jene Demonstrationen, die politisch motiviert sind, die gegen unsere außenpolitischen Interessen verstoßen und wo anerkannte Rechtsgrundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden, nicht stattfinden zu lassen.

Wenn Personen, die unter besonderem Schutz stehen, dabei sind, läuft die Anmel­defrist bis zu einer Woche. Das ist wirklich nur zum Schutz solcher Personen notwen­dig.

Wie schon angeführt worden ist, soll es eine Enquete geben. Zu überdenken ist auch, welche Prioritäten man für welche Freiheiten setzt. Der Schutz des Lebens ist auch eine wichtige Freiheit, und die kann nicht hinten nachgereiht werden, sondern die muss von gleicher Wertigkeit sein, denn wenn etwas passiert, wenn es eine Totalsperre gibt und der Rettungswagen nicht zufahren kann, dann wäre das natürlich eine sehr schwierige Situation.

Ich denke, dieses Gesetz ist ein erster Schritt dahin gehend, dass es die Sicherheits­behörden ein bisschen leichter haben, dass ein geordneter Ablauf erfolgen kann und


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