Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 220

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dass eine freie Meinungsäußerung und ein respektvolles Miteinander möglich sind. (Beifall bei der ÖVP.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.31.18

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vielleicht gleich zu Beginn einmal sagen: Dieses Gesetz gehört eigentlich in die Kategorie Gesetze, die Österreich nicht braucht.

Meine Damen und Herren! Wir sind vor einem Monat hier gestanden und haben die Deregulierung von Gesetzen besprochen. Wir haben gesagt: one in, one out – wie super!, wir haben gesagt, wir möchten weniger Vorschriften, weniger Gesetze machen, das Ganze eben vereinfachen. Mit diesem Gesetz wird das Ganze jetzt allerdings etwas verkompliziert. Im Prinzip, Herr Minister – ich habe es Ihnen schon im Aus­schuss gesagt –, könnte man das mit einem Sensibilisierungskatalog, den Sie, Herr Minister, oder das Ministerium an die Polizeibehörden, an die Verwaltungsbehörden ergehen lassen, regeln. Das wäre alles schon jetzt möglich. Das heißt, im Prinzip brauchen wir das Gesetz in dieser Form gar nicht.

Lassen Sie mich aber kurz darauf eingehen! Kollege Scherak hat vorhin davon ge­sprochen, dass kein türkischer Politiker in Österreich war und wir diese Regelung jetzt eigentlich gar nicht gebraucht hätten. – Das ist nicht ganz richtig. Es waren schon türkische Politiker da. In meiner Heimatgemeinde Hörbranz am Bodensee in Vorarlberg war ein türkischer Politiker, der unter dem Titel Buchpräsentation dort seinen Wahl­kampf führen wollte. Ich danke unserem ÖVP-Bürgermeister Karl Hehle, der das Ganze vielleicht schon im Vorfeld durchschaut und dann auch untersagt hat. Das war auch in den Medien. Meine Damen und Herren, genau dieses Beispiel zeigt auf, dass wir das Gesetz gar nicht brauchen, weil ein entsprechendes Einschreiten schon vorher möglich war. Das ist der Punkt. Ich frage mich, wofür man extra ein Gesetz macht, wenn man das ohnehin schon regeln kann. – Also ein Gesetz mehr, das Österreich nicht braucht. (Abg. Plessl: Mit welcher Begründung hat er das untersagt?) – Das musst du ihn fragen. (Abg. Plessl: Du weißt es ja!)

Gehen wir weiter! Wir haben im Ausschuss diskutiert. Meine Vorrednerin, Frau Diesner-Wais, hat gesagt, das ist ein erster Schritt und es ist in diesem Bereich noch viel zu ändern. Ich habe einen Vorschlag gemacht – besser gesagt, Kollege Rosenkranz hat es angesprochen und ich habe es dann umgesetzt – und diesen Vertagungsantrag gestellt. Die Regierungsparteien – nur damit die Zuschauer vor den Bildschirmen das auch ein bisschen mitbekommen – stellen fast bei jedem Oppositionsantrag, den sie nicht umsetzen wollen, einen Vertagungsantrag; sie sagen, darüber muss man noch reden, darüber muss man noch diskutieren und deswegen kann man es nicht gleich beschließen. Das geht so lange, bis das so zerkaut ist, dass die Regierungsparteien dann einen ähnlichen Antrag einbringen, und der wird dann umgesetzt. Im vorlie­genden Fall war es so, dass man von ÖVP-Seite, von Regierungsseite ganz klar gehört hat, dass eigentlich hätte vertagt werden sollen, weil das Gesetz für eine Be­schlussfassung ganz klar nicht reif genug ist. Was aber tut man? – Man lehnt den Vertagungsantrag ab und drückt die Vorlage ins Plenum, damit man eine Schlagzeile hat und sagen kann: Wir haben das Versammlungsgesetz jetzt geändert, so wie wir es angekündigt haben! – Im Prinzip ist das, ganz ehrlich, für die Fische!

Wenn ich mir das jetzt anschaue, dann kann ich sagen, es sind ein paar Punkte darin enthalten, aufgrund derer ich als gelernter Polizist – und ich war bei vielen Demons­trationen, das können Sie mir glauben; ich war acht Jahre lang bei der Einsatzeinheit in


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