Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 55

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In Diskussion stehen die Freihandelsabkommen CETA mit Kanada und TTIP mit den USA; es wurden Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union, Kanada sowie den USA angestrebt. Das Abkommen CETA zwischen der EU und Kanada gilt als Musterabkommen für TTIP.

Während CETA mittlerweile weitgehend unterzeichnet wurde, ist TTIP durch die Wirt­schaftspolitik Trumps infrage gestellt. Weitreichende Kritik besteht auch an CETA, sind die diesbezüglichen Verhandlungen doch überwiegend als Geheimverhandlungen zu bezeichnen. Bezüglich der Unterzeichnung durch Österreich sollten die besonders kritisierten Schiedsverfahren vorerst ausgeschlossen werden und auch weiterhin bleiben. Gibt es dafür eine Garantie?

Österreichs mittelständische Wirtschaft ist für hohe Qualität insbesondere in der Land­wirtschaft bekannt, dem steht gegenüber, dass gentechnische Veränderungen in Kanada zulässig sind. Der gegenseitige Warenaustausch stellt somit hohe Qualität gentechnisch veränderten Produkten mit mittelmäßigem Standard gegenüber. Die Folge davon wird sein, dass die Einfuhr fragwürdiger mittelmäßiger Qualität zu einem Qualitätsabbau bei heimischen Produkten im eigenen Land führt.

Das beziehungsweise die Freihandelsabkommen sind auch in Bezug auf den Umweltschutz sowie die Arbeitsmarktsituation kritisch zu bewerten. Wird propagiert, dass die Abkommen zu einer nicht unerheblichen Zahl neuer Arbeitsplätze führen werden, so wird durch entschiedene Gegner der Freihandelsabkommen ein beidseitig hoher Arbeitsplatzverlust angesprochen. Betrachtet man die Arbeitsmarktsituation in Österreich, so erkennt man, dass diese von anhaltend hoher Arbeitslosigkeit gekenn­zeichnet ist. Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Freihandelsabkommen ist jedoch infrage zu stellen.

Seitens Österreichs beziehungsweise der österreichischen Bundesregierung ist daher sicherzustellen, dass eine weitere Begünstigung von Großkonzernen zulasten der mittelständischen Wirtschaft vermieden wird. Die Möglichkeit von Schiedsgerichts­verfahren ist dauerhaft auszuschließen. Die in Österreich geltenden hohen Standards und das Verbot gentechnischer Veränderung sind auch künftig sicherzustellen, wobei auf leistbare Preise zu achten ist.

Es muss unmissverständlich verhindert werden, dass der heimischen Wirtschaft, dem heimischen Arbeitnehmer und Konsumenten durch Freihandelsabkommen Schaden entsteht. – Danke.

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


11.47.02

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Grüß Gott, die Bürgermeister! Zunächst ein Dankeschön an die Initiatoren des Volksbegehrens! Wir alle wissen, dass der Freihandel gemein­sam mit der Realwirtschaft und dem Kapitalismus ein Grundpfeiler der Demokratie und der freien Welt ist – das steht, glaube ich, außerhalb jeder Diskussion. Wir in Öster­reich leben die soziale Marktwirtschaft, und es steht außerhalb jeder Diskussion, das infrage zu stellen. Allerdings kann man sehr wohl infrage stellen, ob es notwendig ist, neue Handelsabkommen zu schließen, von denen wir nicht genau wissen, wie sie ausgehen werden. (Beifall des Abg. Doppler.) – Danke.

Ich befürchte, dass da Hintertürchen aufgemacht werden oder schon eingebaut sind, von denen wir noch nichts Genaues wissen, und ich möchte mich hier explizit mit der Gentechnik befassen, auch wenn das jetzt für Europa noch kein Thema ist; wir wissen aber, dass in Kanada zirka 25 Prozent der gesamten Landwirtschaft gentechnisch


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