Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 58

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zerne über das nationale Recht stellen, um die drohende Gefährdung im Lebens­mittelbereich – wir haben das mit der Gentechnik und Ähnliches mehr gehört –, oder um die Aushöhlung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Eines haben alle diese Themen gemeinsam, und zwar geht es um die Auflösung und die Beschneidung des Selbstbestimmungsrechts und der Souveränität der europäischen Nationalstaaten – und damit, glaube ich, setzen wir ein Recht zurück, das in der Französischen Revo­lution blutig erkämpft wurde. Das ist ein Erbe und hat eine Bedeutung für Europa, die an Attraktivität nach wie vor gar nichts verloren hat.

Wenn man Souveränität und Selbstbestimmung hernimmt, so sind dies absolut die Wurzeln und Grundlagen unserer Demokratie, denn wenn ein Staat nicht mehr in der Lage ist, über seine eigenen Belange selbst zu entscheiden, wenn Konzerne mächtiger als Staaten sind, dann sind Politiker eigentlich machtlos und die Demokratie verkommt damit mehr oder minder zu einer Farce. Die herrschende Politik verkommt zu einer Marionette und zu einem Schauspiel und wird als solches eigentlich nur mehr für das Volk zur Unterhaltung aufrechterhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie deshalb bitten – alle, die auf der Seite der Bevölkerung stehen und gegen TTIP sind –: Überlegen Sie sich noch einmal, ob Sie nicht doch für den Erhalt der Souveränität und der Selbstbestimmung im Lande Österreich sind! Setzen Sie ein Zeichen dafür, dass Sie nicht zum Totengräber unserer Demokratie werden, und stimmen Sie gegen TTIP, CETA und TiSA! – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


11.57.27

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich will noch auf ein paar Argumente eingehen, die vorgebracht worden sind: Kollege Pirklhuber hat uns NEOS Populismus vorgeworfen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Herr Kollege Pirklhuber, man muss bei diesem Volksbegehren, ohne die Anzahl derjenigen, die unterschrieben haben, zu schmälern, aber auch Folgendes dazusagen: Es haben knapp 560 000 unterschrieben, bei 6,3 Millionen Wahlberechtigten heißt das aber auch, dass 5,7 Millionen nicht unterschrieben haben – aus welchen Gründen auch immer. (Abg. Deimek: Das ist der wahre ...!) – Nein, das ist die Wahrheit, Herr Kollege Deimek.

Schauen Sie, das ist eine einfache Rechnung – Grundrechnungsarten (Zwischenruf des Abg. Deimek) –: 6,3 Millionen Wahlberechtigte minus 560 000, da kommen unge­fähr 5,7 Millionen heraus; die haben nicht unterschrieben. (Abg. Deimek: Kasperl­theater! – Zwischenrufe der Abgeordneten Riemer und Brosz.)

Ich wollte eigentlich zum Prozess etwas sagen, das, wie ich meine, besonders für die Initiatoren des Volksbegehrens und für die Bevölkerung wichtig ist: Kollege Kassegger hat gesagt, er finde es schade, dass die Bundesregierung nicht anwesend ist. – Die Bundesregierung muss aber auch nicht anwesend sein, und zwar aus einem guten Grund: weil die österreichische Bundesverfassung vorsieht, dass Volksbegehren an den Nationalrat gerichtet werden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das sieht die Bundesverfassung so vor, und ich glaube, als selbstbewusste Parla­mentarier, die wir doch alle sind, sollte uns auch klar sein, dass wir nicht nach dem Kanzler oder dem Vizekanzler rufen müssen, wenn wir als gesetzgebendes Organ über ein solches Volksbegehren diskutieren. Das ist nicht notwendig, das sieht die Bundesverfassung so nicht vor (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-


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