Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 71

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12.35.20

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und Zuhörer! Ich darf mich eingangs für die interessanten Beiträge bedanken und dann gleich auf die beiden Thematiken eingehen.

Ich glaube, die Idee, zu sagen, wir digitalisieren in einem Zeitalter der Digitalisierung auch die Vignette, ist eine Idee, die prinzipiell gutgeheißen wird. Und ich darf mich bei Ihnen allen auch für die einstimmige Unterstützung im Verkehrsausschuss bedanken.

Ich selbst – und sicher auch jeder von Ihnen, der Vignetten klebt – kann sagen: Das Kleben ist das eine, das Abkratzen ist das andere, noch dazu im Winter, wenn es kalt ist, wo das Abkratzen ohnehin manchmal schwer geht. Ich habe dabei auch schon einmal einen Ceranfeldkratzer ruiniert, zu meinem Missfallen. Ja, das passiert. Ich meine daher, dass man, wenn man das nicht mehr tun möchte, die digitale Vignette für eine doch gute Idee halten wird. Deshalb bin ich wirklich froh, dass es uns gelungen ist, ab Dezember 2017 eine digitale Vignette als zeitgemäße Alternative zur klassischen Klebevignette anzubieten.

Man kann, wie bereits erwähnt wurde, die digitale Vignette am Anfang über die ASFINAG-Homepage bestellen, über eine Handy-App bestellen, und es wird später auch möglich sein, die Vignette auf den klassischen Vertriebswegen zu bestellen und zu kaufen, so wie das auch jetzt der Fall ist. Das heißt: online einerseits und genauso wie jetzt andererseits, da gibt es keinen Unterschied.

Man kann punktgenau bestellen. Es ist also nicht so, dass, wenn man die Vignette online bestellt, sie sofort nach Ablauf der 18-Tage-Frist auch gleich nutzen muss. Man kann sich den Nutzungszeitraum auch vormerken lassen. Man wird sogar Abos für Jahresvignetten machen können. Also es ist schon eine eindeutige Systemverbes­serung, geschätzte Damen und Herren, und da hat Kollege Heinzl schon recht, wenn er die ASFINAG lobt. Das war nicht so einfach zu machen, und ich denke, deswegen sollte man das schon tun, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber es hat natürlich auch einige Schwierigkeiten gegeben, die zu überwinden waren. Da möchte ich auf das eingehen, was Kollege Willi angemerkt hat: Prinzipiell Ungarn als Vorbild für die Erfüllung europäischer Normen zu nehmen, ist natürlich eine etwas fragwürdige Angelegenheit. Ich würde diese Ungarndiskussion lieber bleiben lassen (Abg. Willi: ÖBB!) und stattdessen mehr auf die konkrete Gesetzeslage eingehen.

Es ist so, dass es Konsumentenschutzregeln gibt, die eben die Rückgabe von online bestellten Dingen binnen 14 Tagen ermöglichen, das ist richtig, damit muss man umgehen. Jetzt war die Möglichkeit da, zu sagen: Das ist uns wurscht, dann nehmen wir das Risiko halt in Kauf, aber das ist natürlich kein ordentliches Handeln.

Weil Sie, Herr Abgeordneter Willi, auf die ÖBB hingewiesen haben: Ja, dort ist es anders. Dort ist es aber nicht wegen der Schaffnerinnen und Schaffner anders, sondern deshalb, weil es in der EU-Richtlinie eine Ausnahme für den Personen­beförderungsbetrieb der Eisenbahnen gibt. Das ist der wahre Grund! Da ist die ASFINAG nicht schlechter, nur: Die ASFINAG kann diese Ausnahme nicht anwenden. Ich glaube, das sollte man schon auch klarstellen.

Geschätzte Damen und Herren! Wir haben auch eine Umfrage zur Einführung der digitalen Vignette gestartet, weil natürlich der Bedarf ungefähr einzuschätzen sein muss. Daher ist zu klären: Wie viel an papierenen Pickerln braucht es weniger und wie viele Vignetten ungefähr werden online bestellt werden? Die Umfrage ergab meines Erachtens ein sehr gutes Ergebnis, und zwar: 83 Prozent finden daran Gefallen, zwei von drei AutofahrerInnen wollen eine digitale Vignette bestellen. Daher denke ich, das


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