Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 180

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.22.46

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! – Vielleicht nehmen wir die Dinge noch einmal auseinander. Es hat im letzten Jahr eine umfas­sende Enquete-Kommission gegeben, die zwei Teilbereiche abgehandelt hat, nämlich einerseits die direkte Demokratie und andererseits auch Verbesserungen im Beteili­gungsprozess im Parlament selbst. Es macht Sinn, sich über beide Dinge Gedanken zu machen.

Das Ende dieser mehrtätigen Enquete-Kommission war wenig erfreulich – das ist richtig –, weil dort ein eigentlich schon aufgestelltes Modell für direkte Demokratie wieder beerdigt wurde und dann seitens der Regierungsparteien, obwohl es im Vor­hinein bereits einen Kompromiss gegeben hatte, davon abgegangen worden ist. Am Ende hat es einen gemeinsamen Antrag von Grünen und NEOS gegeben, einen sehr umfassenden über Verbesserungsschritte auch im parlamentarischen Prozess, der sozusagen State of the Art von dem gewesen wäre, was man in Europa in vorbildlichen Parlamenten auch macht. Da waren die Regierungsparteien auch nicht dabei. Es gab einen relativ dünnen gemeinsamen Antrag von SPÖ und ÖVP. Dieser ist dann eingebracht, im Haus beschlossen und eigentlich mit Mehrheitsbeschluss zur Umset­zung freigegeben worden.

Jetzt kommt noch etwas Interessantes, denn abgesehen davon, dass die direkte Demokratie keinen Platz gefunden hat, sind jetzt auch nur Teile von dem verwirklicht, was SPÖ und ÖVP eigentlich schon damals zugestanden hätten und selbst beschlos­sen haben. Man kann sich also nicht einmal darauf verlassen, dass das, was hier von zwei Parteien beschlossen wird, dann auch umgesetzt wird.

Manche Dinge kommen jetzt, das ist dieser kleine Teil, den wir heute haben. Crowdsourcing im Sinne von Bürgerbeteiligungsverfahren bei Gesetzgebungen im Vorfeld ist etwas, was in skandinavischen Ländern schon gang und gäbe ist und durchaus zu guter Beteiligung geführt hat.

Auch halte ich es für einen wichtigen Schritt, Begutachtungsverfahren zu verbessern, in mehreren Formen, aber vor allem in einem wesentlichen Ergänzungsmoment, dass nämlich Veränderungen nach dem Begutachtungsverfahren auch deklariert und be­grün­det werden müssen. Das stelle ich mir bei diesem ganzen Schulpaket jetzt sehr interessant vor, was dann alles an Veränderungen drinstehen wird, die hineinkommen. Aber das zeigt, dass ein Ministerium nicht einfach Dinge herausstreichen und Dinge hineingeben kann – friss oder stirb! –, sondern eine Begründung für Veränderungs­maßnahmen kommen soll. Das halte ich für die Beteiligung und die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, Gesetzesprozesse nachzuvollziehen, für einen wichtigen Schritt.

Wir haben auch andere Dinge verhandelt, die momentan noch nicht kommen, die möglicherweise oder wahrscheinlich aufgrund des Endes dieser Bundesregierung auch nur mehr schwer umsetzbar sein werden: Stichwort Abstimmungsbuch bei Volks­begehren, bei Volksabstimmungen; Stichwort Behandlung von Volksbegehren hier im Plenum, mit einer verbesserten Behandlung, mit besserer Möglichkeit derer, die es eingebracht haben, sich hier auch zu beteiligen. Das steht noch an.

Es gibt einen Punkt, an dem dieser zweite Teil momentan gescheitert ist. Dieser ist besonders interessant, weil ihn die Regierungsparteien damals schon beschlossen haben: Es soll jährliche Berichte der Regierungsmitglieder im Parlament über die Arbeitsvorhaben im nächsten Jahr geben. Wenn man sich das anschaut, was derzeit stattfindet, wäre das wirklich eine deutliche Verbesserung.

Interessanterweise hat es dazu eine Einigung mit Herrn Gerstl und auch mit Herrn Wittmann gegeben. Problematischerweise ist die jetzt gerade nicht vorhandene Regie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite