Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 242

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in Ausarbeitung befindlichen baukulturellen Leitlinien des Bundes unter Berücksichti­gung der Klimaschutzziele bindet.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


19.31.12

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die Gemeinden sind jene politische Körperschaft, in der die Bürger am nähesten zusammenarbeiten. Die Bürgermeister der kleinen Ortschaften kennen fast jeden Bürger persönlich. Die Gemeinden sind ja jene Zellen, wo die Gestaltung vorgenommen wird, sei es örtlicher Natur, aber auch im sozialen Zusammenleben.

Die Aufgaben der Gemeinden wurden aber in den letzten Jahren immer vielfältiger, auch durch die Tätigkeit hier im Hohen Haus, die in Auflagen gemündet sind, sei es bei Umweltmaßnahmen, sei es im Wasser- und Kanalbereich, sei es bei der Raum­ord­nung, sei es bei Gesundheitsthemen, sei es bei Sozialbeiträgen und vielem anderem mehr. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Die freie Finanzspitze der Gemeinden ist dadurch geschrumpft und damit leider auch die Investitionstätigkeit.

Die Regierung ist sich dieser Tatsache bewusst und hat eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um dem entgegenzuwirken, sei es, dass wir begonnen haben, im Finanz­ausgleich die Gelder auf Bedarf, auf Aufgabenorientierung umzustellen, sei es, dass wir einen Fonds gemacht haben, aus dem besonders benachteiligte Gemeinden Geld erhalten, oder sei es heute eben durch das Kommunalinvestitionsgesetz, mit dem wir versuchen, Gelder für diese Gemeinden zur Verfügung zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Wir fördern mit diesem Kommunalinvestitionsgesetz zusätzliche bauliche Investitionen mit 25 Prozent der Baukosten, und was bei diesem Thema ganz wichtig ist, ist, dass dabei eine Aufteilung zum Tragen kommt, durch die alle Gemeinden Geld bekommen. Bei anderen Investitionsförderungen kommt es nämlich immer zu beschränkten Bud­get­mitteln, und diese Mittel sollen so aufgeteilt werden, dass jede Gemeinde etwas davon hat. Daher kommt es hier zu einer fixen Aufteilung.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass dabei auf den wirtschaftlichen Eigentümer, nicht auf den zivilrechtlichen Eigentümer abgestellt wird, somit können auch Verbände und Zusammenschlüsse das Geld abholen.

In einem Punkt muss ich Kollegin Lichtenecker recht geben: Ein Wermutstropfen ist, dass es bei der Aufteilung der Gelder eine Mischung von abgestuftem Bevölkerungs­schlüssel und der Bevölkerungszahl gibt und damit größere Gemeinden mehr bekom­men als kleine. Nichtsdestotrotz ist dies eine wesentliche Verbesserung zu den ande­ren Finanzausgleichsmaßnahmen, bei denen die Mittelverteilung in Richtung großer Gemeinden wesentlich stärker stattfindet.

Die Bürgermeister der Gemeinden wissen relativ genau, wo der Schuh drückt, und auch, wenn man mit den 175 Millionen € nicht alle Raumordnungsprobleme, nicht alle Probleme betreffend den Klimaschutz wird lösen können (Abg. Brunner: Genau!), so glaube ich doch, dass unsere Bürgermeister imstande sind, ihre Mittel genau dort einzusetzen, wo es in der jeweiligen Gemeinde am besten ist.

Auch wenn die Beträge für jede einzelne Gemeinde nicht so groß sind, lösen wir mit diesen Investitionen eine Gesamtinvestitionssumme von 760 Millionen € aus und kön-


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