desbeitrag von heuer rund 11 Milliarden Euro auf über 35 Milliarden Euro mehr als verdreifachen. Die Lücke im Budget wächst allerdings schneller als das Budget selbst, wodurch ein immer größerer Budgetanteil für Pensionen aufgewendet werden muss, was aufzeigt dass die Selbstfinanzierungsfähigkeit der Pensionsversicherung aus Beiträgen der Versicherten weiter abnimmt. Insgesamt wird rund ein Viertel der jährlichen Gesamtausgaben des Bundes als Zuschüsse in das Pensionssystem ausgegeben. Das Pensionssystem der Sozialversicherungen verschlingt rund 14%, der Rest wird zur Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet.
Nicht nur für das Pensionssystem selbst ist die gegenwärtige Weigerung der Bundesregierung, Reformen anzugehen, schädlich, auch für andere Zukunftsinvestitionen fehlen dadurch finanzielle Spielräume. Das wird auch in den länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission stets hervorgehoben.
Die Idee eines Pensionsautomatismus gilt europaweit als sehr gute Lösung. Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung gefordert. Ziel ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und Jahren im Ruhestand herzustellen, so dass eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleistet wird. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entlang der steigenden Lebenserwartung den prognostizierten Anstieg der Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren um mehr als die Hälfte reduzieren kann.
Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen, müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage herangezogen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pensionskontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebenserwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Erhöhung der Lebenserwartung führen zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension bei einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexibilisierung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstsgrenzen und die Möglichkeit einer Teilpension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu eröffnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pensionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische Kennzahlen, insbesondere an die steigende Lebenserwartung, angepasst wird und damit das Pensionsantrittsalter stärker erhöht wird, als es in den Wirkungszielen in Aussicht genommen wurde.“
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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.
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