Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 271

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

desbeitrag von heuer rund 11 Milliarden Euro auf über 35 Milliarden Euro mehr als verdreifachen. Die Lücke im Budget wächst allerdings schneller als das Budget selbst, wodurch ein immer größerer Budgetanteil für Pensionen aufgewendet werden muss, was aufzeigt dass die Selbstfinanzierungsfähigkeit der Pensionsversicherung aus Beiträgen der Versicherten weiter abnimmt. Insgesamt wird rund ein Viertel der jähr­lichen Gesamtausgaben des Bundes als Zuschüsse in das Pensionssystem aus­gegeben. Das Pensionssystem der Sozialversicherungen verschlingt rund 14%, der Rest wird zur Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet.

Nicht nur für das Pensionssystem selbst ist die gegenwärtige Weigerung der Bundes­re­gierung, Reformen anzugehen, schädlich, auch für andere Zukunftsinvestitionen fehlen dadurch finanzielle Spielräume. Das wird auch in den länderspezifischen Empfeh­lungen der Europäischen Kommission stets hervorgehoben.

Die Idee eines Pensionsautomatismus gilt europaweit als sehr gute Lösung. Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Lebenserwartung gefordert. Ziel ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und Jahren im Ruhestand herzustellen, so dass eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleistet wird. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestands­alters entlang der steigenden Lebenserwartung den prognostizierten Anstieg der Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren um mehr als die Hälfte reduzieren kann.

Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen, müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage herangezogen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pen­sions­kontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebenserwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensions­antritt oder jede Erhöhung der Lebenserwartung führen zu einer längeren Zahlungs­dauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension bei einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexibilisierung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstsgrenzen und die Möglichkeit einer Teilpension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu eröffnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage vorzulegen, die einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pen­sionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische Kennzahlen, insbeson­dere an die steigende Lebenserwartung, angepasst wird und damit das Pensions­antritts­alter stärker erhöht wird, als es in den Wirkungszielen in Aussicht genommen wurde.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite