Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 270

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Wir brauchen ein Jahrzehnt, um ELGA halbwegs ins Rennen zu bekommen, damit könnte man Mehrfachuntersuchungen reduzieren, man könnte die Medikation verbes­sern – wo man dann tatsächlich spart, wo das System spart, ist beim Patienten. Wir haben in der letzten Sitzung ein Gesetz beschlossen, mit dem die Einkaufspreise für Medikamenteninnovationen gesetzlich beschränkt werden.

Danke, Erwin Rasinger, danke, Erwin Spindelberger, denn in Zukunft gehört Österreich nicht mehr zu den Ländern, bei denen Medikamenteninnovationen in der ersten Welle auf den Markt kommen, sondern künftig sind wir unter den Ländern der zweiten Welle. Das heißt, Ihr Gesetz bewirkt, dass die österreichischen Patienten Innovationen später bekommen. Beim System tun Sie nichts, bei den fetten Kassen tun Sie nichts – aber beim Patienten wird gespart. Das ist die Regierungspolitik dieser rot-schwarzen Bun­des­regierung.

Die Situation ist stabil, denn ein stabiler Tiefschlaf garantiert, dass nichts angefasst wird und dass die Strukturen so bleiben, damit nur ja keiner einen Millimeter Macht verliert. (Beifall bei den NEOS.)

21.02


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Pensions­automatismus

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätspro­gramm für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385/1617 d.B.) – TOP 8

Der Pensionsgipfel der Bundesregierung am 29. Februar 2016 und die daraus resul­tierenden gesetzlichen Änderungen leisten keinen Beitrag dazu, die finanzielle Sta­bilität des gesetzlichen Pensionssystems zu sichern. Einer der Hauptgründe für die massive Schieflage des Pensionssystems ist die steigende Lebenserwartung bei gleichzeitig nahezu unverändertem Pensionsantrittsalter, das nach einer künstlichen Steigerung durch statistische Tricksereien de facto stagniert. Die zu langsame Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters zeigt sich auch in den aktuellen Zahlen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach der zweifelhaften Berechnungs­metho­de des BMASK betrug 2015 bereits 60,2 Jahre, doch im Jahr 2016 nahm das Pen­sionsantrittsalter nur unwesentlich zu und betrug 60,3 Jahre. Gleichzeitig erleben wir immer niedrigere Pensionen bei Personen die neu in die Pension eintreten. Die Nettoersatzraten nehmen schleichend ab. Die Neupensionen sanken laut Sozial­bericht 2015 um rund 5% im Vergleich zum Vorjahr. Das Pensionssystem ist damit trotz hoher budgetärer Aufwendungen nicht in der Lage, das Pensionsniveau zu halten. Die entstehende Lücke in der Finanzierung des Pensionssystem aufgrund einer zu langsamen Steigerung in des Pensionsantrittsalters wird mit Steuergeld bzw. neuer staatlicher Verschuldung geschlossen, wodurch junge Generationen schwer belastet werden und gleichzeitig der Schutz vor Altersarmut immer schlechter gelingen wird.

Der Bundesbeitrag zu den Pensionen soll zwar geringfügig sinken. Doch das liegt nur an kurzfristigen statistischen und systemimmanenten Effekten, die keinen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit und Nachhaltigkeit leisten. Bis 2060 wird sich der Bun-


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