Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 293

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22.14.33

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bedanke mich dafür, dass ich zum Abschluss dieser Tagesord­nungs­punkte das Wort ergreifen und zu einigen Punkten sprechen darf.

Der erste Punkt betrifft den Prüfbericht, den wir vorgelegt haben – den Prüfbericht zur Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Es war eine Verlangensprüfung der Abgeord­neten Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom September 2014. Wir haben diese Ge­barungsprüfung geschäftsordnungsgemäß durchgeführt und den Bericht im November 2016 dem Nationalrat vorgelegt.

Persönlich kann ich Ihnen sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass der Bericht wirklich umfassend diskutiert wurde, auch zeitnah diskutiert wurde, und zwar sowohl im fachlich zuständigen Landwirtschaftsausschuss als auch im Rechnungshofausschuss vor knapp zwei Wochen. Da wurden alle Fragen, alle Materien, alle Themenstellungen schon angerissen, wie das auch hier in dieser Debatte geschehen ist.

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich daher nur auf wesentliche Punkte konzentrieren. Zwei Punkte waren Kernbereiche dieses Prüfberichts, der Bereich der Vergaben und der Compliance. In der Debatte des Ausschusses ging es auch um die Rolle des Eigentümers; auch das haben wir diskutiert, wie sich GmbHs, Gesellschaften und Körperschaften verhalten sollen, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Wir haben gesagt, dass das Landwirtschaftsressort als Eigentümer der AMA Aufsichts-, Einspruchs- und Weisungsrechte hat. Es kam nicht zu direkten Anordnungen, aber es waren eben indirekte Weisungen an die AMA möglich. Das Aufsichtsrecht des Minis­teriums erstreckt sich insbesondere auf die gesetzmäßige Aufgabenerfüllung, und es wäre beispielsweise im Bereich des Vergaberechts möglich, entsprechende Anord­nungen zu erteilen.

Weiters haben wir gesagt: Es hat die AMA der AMA Marketing verschiedene Ver­waltungsleistungen zur Verfügung gestellt, dies aber ohne vertragliche Grundlage. Auch da ist es so, dass es zwischen den Kontrollorganen der AMA als Eigentümerin – Kontrollausschuss, Interner Revisionsdienst der AMA – und der AMA Marketing als Tochtergesellschaft keinen standardisierten Informationsfluss und kein Berichtswesen gab. Und der Aufsichtsrat der AMA wurde insbesondere vom vormaligen Geschäfts­führer unzureichend informiert, sodass wir Empfehlungen ausgesprochen haben.

Ein Punkt betraf die Zusammenarbeit mit Agenturen und Vereinen. Wir haben angeregt, analog zum Beispiel der Wein Marketing grundsätzlich mit der Europäischen Kommission abzuklären, ob man die Abhängigkeit von Agenturleistungen ent­sprechend verringern könnte. Es gab Kreativagenturen, die Aufgaben übernommen haben – Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung – und Schaltagenturen. Die Wettbe­werbe zur Vergabe von Kreativleistungen waren in vielerlei Hinsicht mangelhaft, etwa hinsichtlich der Unabhängigkeit des Preisgerichts. Das Agenturhonorar wurde niedrig bewertet.

Wir empfehlen auch, dass die AMA Marketing die Kernaufgaben Planung und Koor­dinierung von Marketingmaßnahmen künftig selbst wahrnimmt und Leistungen nur bei fehlendem fachspezifischen Know-how an Dritte weitergibt.

Das Thema der Agenturprovision wurde dann noch in Bezug auf die Schaltagentur besprochen. Da ging es um die Frage der Übersicht der AMA Marketing. Im Zusam­menhang mit der Erfüllung von einzelnen Projekten gab eine Reihe von Problemen. Es ging um die Frage der schriftlichen Abrechnungen, eine Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen und eine entsprechende vertragliche Grundlage.

 


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