pelt und
modernisiert (Vgl. dazu https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_
OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo
(12.05.2017)). Auch der österreichische Rechtsanwaltskammertag spricht in
Bezug darauf zu Recht von einem „Reförmchen“ (Vgl. dazu
https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/
VHG/XXV/SNME/SNME_08412/imfname_577356.pdf). ÖWB-Vizepräsidentin
Bettina Lorentschitsch fürchtete darüber hinaus zurecht bereits im
Jahr 2015 durch die Einführung der
Registrierkassenpflicht einen „Bürokratie-Overkill“
(http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html
(11.05.2017)).
In der Vergangenheit häuften sich
vermehrt Berichte über Betriebe, die der Einführung dieser neuen
Bürokratiehürde namens Registrierkassenpflicht den Rücken
kehrten und sich kurzerhand entschlossen, ihre unternehmerische Tätigkeit
einzustellen. Besonders betroffen waren davon Kleinbetriebe, etwa
Wirtshäuser, sowie insbesondere Betriebe aus dem ländlichen Raum.
Dabei schienen die kolportierten Mehreinnahmen durch die eingeführte
Registrierkassenpflicht nicht realistisch zu sein. In diesem Zusammenhang
sprach insbesondere der Schwarzgeld-Experte Friedrich Schneider der
Universität Linz von einer „kühnen Annahme“ (http://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/12781592-91/experte-registrierkassenpflicht-bringt-2016-nur-200-millionen.csp
(12.05.2017)). Laut seinen Berechnungen lagen die Steuermehreinnahmen
weit unter dieser Annahme, nämlich bei 100 bis 120 Millionen Euro im
Jahr 2016. Für 2017 bzw. 2018 prognostizierte er 180 bis 200 (2017)
bzw. 300 bis 400 (2018) Millionen Euro. Diese Unterschiede (Differenz von
mehr als 50 %) kann wohl durch das seitens des Finanzministeriums (http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Registrierkassen-brachten-nur-300-Millionen-Euro;art15,2558342
(12.05.2017)) vorgebrachte „Rumpfjahr“ bzw. durch den neuen
Manipulationsschutz, der erst mit Beginn des zweiten Quartals 2017 gilt, kaum begründet werden. Auch ist der
Seite 3 der Vorlage hinsichtlich des vorläufigem Gebarungserfolgs 2016
(https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BA/
BA_00130/imfname_626454.pdf (16.05.2017)) zu entnehmen, dass „die
Gegenfinanzierungsmaßnahmen . zeitlich verzögert und nicht im
vollen Ausmaß gegriffen“ haben. „Die
Einzahlungen aus der Mehrwertsteuer blieben um 1.144,3 Mio. Euro unter dem veranschlagten
Wert“. Hier ist jedenfalls zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand in
Relation zu den Einnahmen steht, denn diese Art der
Überregulierung führt unweigerlich zu
einer Standort- und Investitionsvernichtung in Österreich. Jegliche
Mehrausgaben können nicht mehr für sinnvolle Neuinvestitionen
eingesetzt werden. Es sind aber gerade diese
Neuinvestitionen unserer UnternehmerInnen, durch die die Arbeitsplätze am
Wirtschaftsstandort
Österreich geschaffen werden und durch die sie sich auch künftig sichern
lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Registrierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vor-sieht.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
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