Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 90

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pelt und modernisiert (Vgl. dazu https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_
OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017)). Auch der österreichische Rechtsanwaltskammertag spricht in Bezug da­rauf zu Recht von einem „Reförmchen“ (Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/
VHG/XXV/SNME/SNME_08412/imfname_577356.pdf). ÖWB-Vizepräsidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete darüber hinaus zurecht bereits im Jahr 2015 durch die Ein­führung der Registrierkassenpflicht einen „Bürokratie-Overkill“ (http://www.wiener­zei­tung.at/nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html (11.05.2017)).

In der Vergangenheit häuften sich vermehrt Berichte über Betriebe, die der Einführung dieser neuen Bürokratiehürde namens Registrierkassenpflicht den Rücken kehrten und sich kurzerhand entschlossen, ihre unternehmerische Tätigkeit einzustellen. Besonders betroffen waren davon Kleinbetriebe, etwa Wirtshäuser, sowie insbesondere Betriebe aus dem ländlichen Raum. Dabei schienen die kolportierten Mehreinnahmen durch die eingeführte Registrierkassenpflicht nicht realistisch zu sein. In diesem Zusammenhang sprach insbesondere der Schwarzgeld-Experte Friedrich Schneider der Universität Linz von einer „kühnen Annahme“ (http://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/12781592-91/experte-registrierkassenpflicht-bringt-2016-nur-200-millionen.csp (12.05.2017)). Laut seinen Berechnungen lagen die Steuermehreinnahmen weit unter dieser Annah­me, nämlich bei 100 bis 120 Millionen Euro im Jahr 2016. Für 2017 bzw. 2018 prog­nostizierte er 180 bis 200 (2017) bzw. 300 bis 400 (2018) Millionen Euro. Diese Unter­schiede (Differenz von mehr als 50 %) kann wohl durch das seitens des Finanzmi­nisteriums (http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Registrierkassen-brachten-nur-300-Millionen-Euro;art15,2558342 (12.05.2017)) vorgebrachte „Rumpfjahr“ bzw. durch den neuen Manipulationsschutz, der erst mit Beginn des zweiten Quartals 2017 gilt, kaum begründet werden. Auch ist der Seite 3 der Vorlage hinsichtlich des vor­läufigem Gebarungserfolgs 2016 (https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BA/
BA_00130/imfname_626454.pdf (16.05.2017)) zu entnehmen, dass „die Gegenfinan­zierungsmaßnahmen . zeitlich verzögert und nicht im vollen Ausmaß gegriffen“ haben. „Die Einzahlungen aus der Mehrwertsteuer blieben um 1.144,3 Mio. Euro unter dem ver­anschlagten Wert“. Hier ist jedenfalls zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand in Re­lation zu den Einnahmen steht, denn diese Art der Überregulierung führt unweigerlich zu einer Standort- und Investitionsvernichtung in Österreich. Jegliche Mehrausgaben kön­nen nicht mehr für sinnvolle Neuinvestitionen eingesetzt werden. Es sind aber gerade diese Neuinvestitionen unserer UnternehmerInnen, durch die die Arbeitsplätze am Wirt­schaftsstandort Österreich geschaffen werden und durch die sie sich auch künftig si­chern lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen in Zusammenar­beit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufge­fordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Regis­trierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vor-sieht.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordne­te Ecker. – Bitte.

 


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