presseaussendung/OTS_20170428_OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017)) erforderlich und nicht nur ein „Reförmchen“
(Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_08412/
imfname_577356.pdf), wie bereits der österreichische
Rechtsanwaltskammertag in Bezug auf den entsprechenden Ministerialentwurf
ins Treffen führte. Selbst ÖWB-Vizepräsidentin Bettina
Lorentschitsch fürchtete bereits im Jahr 2015 einen
„Bürokratie-Overkill“ (http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html
(11.05.2017)), als die Registrierkassenpflicht thematisiert wurde. Es versteht sich fast
von selbst, dass etwa Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und die
Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen unumgänglich sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Regelungsflut in Österreich dahingehend dezimiert wird, dass für jede neue Regulierung zwei alte Regulierungen aufgehoben werden.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1639 d.B.)
Der Präambel des Regierungsprogramms der
Bundesregierung 2017/2018 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung
„.. unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen ..“ und „..
die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen ..“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/
DocView.axd?CobId=65201 (11.05.2017)) will. Darüber hinaus soll
„auch der ländliche Raum
nachhaltig gestärkt werden.“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?
CobId=65201 (11.05.2017)) In Hinblick
darauf werden „Unterstützungsprojekte“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201,
Seite 5 (11.05.2017)) wie u.a. Investitionsförderungen
und eine Neuregelung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei Mikrounternehmen
(Dipl.-Volkswirtin Juliane Gude in Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik
(Voranmeldungen) 2011, Seite 725, „In Anlehnung an eine Definition der
Europäischen Union werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2
Millionen Euro als Mikrounternehmen (oder
Kleinstunternehmen) .. bezeichnet“. Das Regierungsprogramm sieht
auf Seite 5 den erhöhten AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für
alle Betriebe bis 10 vor.) genannt, weiters soll erstmals „.. ein Masterplan
für die Zukunft des ländlichen
Raumes ..“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201,
Seite 22 (11.05.2017)) erarbeitet werden.
Von einer Unterstützung, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe, kann aber gerade in Zusammenhang mit der Reform der Gewerbeordnung 1994 sowie der Registrierkassenpflicht nicht gesprochen werden. Die Gewerbeordnung gehört grundlegend entrüm-
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