Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 89

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presseaussendung/OTS_20170428_OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017)) erforderlich und nicht nur ein „Reförm­chen“ (Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_08412/
imfname_577356.pdf)
, wie bereits der österreichische Rechtsanwaltskammertag in Be­zug auf den entsprechenden Ministerialentwurf ins Treffen führte. Selbst ÖWB-Vizeprä­sidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete bereits im Jahr 2015 einen „Bürokratie-Over­kill“ (http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkas­senpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html (11.05.2017)), als die Re­gistrierkassenpflicht thematisiert wurde. Es versteht sich fast von selbst, dass etwa Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und die Harmonisierung von Gesetzesbe­stimmungen unumgänglich sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Regelungsflut in Öster­reich dahingehend dezimiert wird, dass für jede neue Regulierung zwei alte Regulierun­gen aufgehoben werden.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassen­pflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Ge­werbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rah­menbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1639 d.B.)

Der Präambel des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2017/2018 ist zu ent­nehmen, dass die Bundesregierung „.. unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen ..“ und „.. die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen ..“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/
DocView.axd?CobId=65201 (11.05.2017)) will. Darüber hinaus soll „auch der ländliche Raum nachhaltig gestärkt werden.“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?
CobId=65201 (11.05.2017)) In Hinblick darauf werden „Unterstützungsprojekte“ (http://ar­chiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 5 (11.05.2017)) wie u.a. Investitionsförderungen und eine Neuregelung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei Mi­krounternehmen (Dipl.-Volkswirtin Juliane Gude in Ergebnisse der Umsatzsteuerstatis­tik (Voranmeldungen) 2011, Seite 725, „In Anlehnung an eine Definition der Europäi­schen Union werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro als Mikrounternehmen (oder Kleinstunternehmen) .. bezeichnet“. Das Regierungsprogramm sieht auf Seite 5 den erhöhten AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für alle Betriebe bis 10 vor.) genannt, weiters soll erstmals „.. ein Masterplan für die Zukunft des ländli­chen Raumes ..“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 22 (11.05.2017)) erarbeitet werden.

Von einer Unterstützung, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe, kann aber gerade in Zusammenhang mit der Reform der Gewerbeordnung 1994 sowie der Registrierkas­senpflicht nicht gesprochen werden. Die Gewerbeordnung gehört grundlegend entrüm-


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