Der zweite Entschließungsantrag betrifft die Registrierkassenpflicht. Wir fordern eine Erhöhung der Nettojahresumsatzgrenze, damit diese Kassenbonflut ein Ende hat.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Registrierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vorsieht.“
*****
Wir bitten um Zustimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One in-Two out – Wirksamer Kampf gegen die Bürokratie“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1639 d.B.)
Dem
Regierungsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 lässt sich entnehmen,
dass sich die
Bundesregierung „.. zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und
Unternehmen von bürokratischen Lasten“ bekennt und
„zu diesem Zweck . ein Grundsatzgesetz erlassen ..“ wird,
„.. das diesen Zielen Rechnung trägt.“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201,
Seite 31 (12.05.2017)) Dazu soll z.B. „.. nach
Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben ..“
werden, wenn „.. eine neue Regulierung
oder Förderung eingeführt ..“ wird. (http://archiv.bundeskanzleramt.at/
DocView.axd?CobId=65201, Seite 31 (12.05.2017)) Diese One
in-One out-Regel ist ein guter Anfang, aber
noch lange nicht genug, um die herrschende Bürokratie nachhaltig zu
bekämpfen.
Die österreichischen BürgerInnen
sowie Unternehmen finden bürokratische Hürden als äußerst belastend. Transparenz,
Rechtssicherheit, beschleunigte Verfahrensabläufe jeglicher
Art oder die Vereinfachung im Antragswesen sind nur einige wenige Beispiele,
die als geeignete Mittel gegen das gegenwärtige Regelungswirrwarr
angeführt werden können. Es sind unzählige Änderungen
notwendig, um den Wirtschaftsstandort Österreich und den freien
Unternehmer zu stärken. Bezugnehmend auf die Gewerbeordnung ist eine Entrümpelung und eine
gesamthafte Modernisierung (Vgl. dazu https://www.ots.at/
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