Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 88

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der zweite Entschließungsantrag betrifft die Registrierkassenpflicht. Wir fordern eine Er­höhung der Nettojahresumsatzgrenze, damit diese Kassenbonflut ein Ende hat.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Regis­trierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen in Zusammenar­beit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufge­fordert, ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Regis­trierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vorsieht.“

*****

Wir bitten um Zustimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One in-Two out – Wirksamer Kampf gegen die Bürokratie“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Ge­werbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rah­menbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1639 d.B.)

Dem Regierungsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 lässt sich entnehmen, dass sich die Bundesregierung „.. zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unter­nehmen von bürokratischen Lasten“ bekennt und „zu diesem Zweck . ein Grundsatzge­setz erlassen ..“ wird, „.. das diesen Zielen Rechnung trägt.“ (http://archiv.bundeskanz­leramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 31 (12.05.2017)) Dazu soll z.B. „.. nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben ..“ werden, wenn „.. eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt ..“ wird. (http://archiv.bundeskanzleramt.at/
DocView.axd?CobId=65201, Seite 31 (12.05.2017))
Diese One in-One out-Regel ist ein guter Anfang, aber noch lange nicht genug, um die herrschende Bürokratie nachhaltig zu bekämpfen.

Die österreichischen BürgerInnen sowie Unternehmen finden bürokratische Hürden als äußerst belastend. Transparenz, Rechtssicherheit, beschleunigte Verfahrensabläufe jeg­licher Art oder die Vereinfachung im Antragswesen sind nur einige wenige Beispiele, die als geeignete Mittel gegen das gegenwärtige Regelungswirrwarr angeführt werden können. Es sind unzählige Änderungen notwendig, um den Wirtschaftsstandort Öster­reich und den freien Unternehmer zu stärken. Bezugnehmend auf die Gewerbeord­nung ist eine Entrümpelung und eine gesamthafte Modernisierung (Vgl. dazu https://www.ots.at/


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite