Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 109

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die Kollektivverträge geht, sondern dass es ein komplexeres Thema ist. Es geht auch in Richtung Gefahr für Leib und Leben.

Man muss sich vorstellen, dass Kollege Themessl einen Tischler beauftragt. Der Tisch­ler hat die Möglichkeit, die alte Küche zu demontieren und zu entsorgen; er kann die Küche planen; er kann die Küche nach seinen Wünschen mit neuen Elektrogeräten aus­statten; er kann die Abflussrohre verlegen, die Spüle einbauen, die Fliesenlegearbeiten durchführen und auch die Bodenanschlüsse für Bodenverlegungsarbeiten vorbereiten. Wenn man sich überlegt, dass dabei der Kühlschrank mit 220 Volt, aber auch der Elektro­herd mit 380 Volt angeschlossen werden müssen, dann muss man sagen, dass die Rechtssicherheit im Bereich der Nebenleistungen ausgereizt wird.

Wenn bei einem reglementierten Gewerbe 15 Prozent vom Auftragsvolumen für Ne­benleistungen, also zum Beispiel für Elektrotechnik, möglich sind, sind diese Arbeiten zulässig. Wenn man sich überlegt, welche Konsequenzen das haben könnte, dann ist das mit der Betriebshaftpflicht des Tischlers nicht abgedeckt. Auch wenn es vielleicht nicht um Menschenleben geht, sondern bei Installationen im Sanitärbereich etwa um Was­serschäden, so sagt da die Versicherungswirtschaft ganz klar, dass diese neuen Mög­lichkeiten nicht miterfasst sind. Man sollte sich gut überlegen, wie man das künftig re­gelt, um den möglichen Schaden für Menschen und Güter zu begrenzen.

Eine weitere Frage, die heute schon mehrfach angesprochen wurde, ist, ob man neben dem Amtssachverständigen auch Privatgutachten ermöglichen sollte. – Ich bin der Mei­nung, dass man Rechtssicherheit hat, wenn man in einer Novelle zur Unterstützung der Beschleunigung von Verfahren gerichtlich beeidete Sachverständige mit Aufgaben be­traut. Sie arbeiten nach den Standesregeln, sind dafür verantwortlich, dass sie die Ge­bührenordnung einhalten, und sind verbindlich mit den Gesetzen vertraut, sodass sie auch dafür haften, was sie tun. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.31.32

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Herzliche Gratulation! Ich bin ehrlich gesagt ein wenig traurig und ent­täuscht, dass wir die Gewerbeordnung in dieser fix und fertig ausverhandelten Version heute nicht beschließen können, hoffe aber und baue darauf, dass wir dies zügig nach­holen können, wenn möglich schon in der nächsten Plenarsitzung.

Froh bin ich dagegen, dass wir in einem anderen Bereich eine wirkliche Entbürokrati­sierung geschafft haben, im Bereich des Maß- und Eichgesetzes. Da kommt es zu ei­ner wirklichen Entschlackung. Über 25 Prozent der derzeit notwendigen Eichungen wer­den künftig entfallen. Unternehmer, aber auch Private werden in der Endausbaustufe bis zu 15 Millionen € einsparen. 167 000 Eichungen von zurzeit jährlich 700 000 Eichun­gen werden künftig entfallen, und das ist eine hohe Messlatte, die wir bei vielen ande­ren Gesetzen auch anlegen sollten, damit wir Entbürokratisierung und Deregulierung wirk­lich schaffen.

In der Rede von einem Kollegen der SPÖ ist die AK Oberösterreich angesprochen wor­den; da läuten bei mir ein wenig die Alarmglocken. Kollege Loacker hat den sinnvollen Mitteleinsatz von Pflichtmitgliedsbeiträgen angesprochen. Ich habe eigentlich überhaupt kein Verständnis für dieses Filmchen, dieses unsägliche Filmchen, das sogar der Wer­berat verurteilt hat. Es ist eigentlich schlechter Stil, der da an den Tag gelegt wird, in­dem in polarisierender Art und Weise, die überhaupt nicht notwendig ist, Unternehmer, die tagtäglich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam tätig sind, so an den Pranger gestellt werden. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man in der Aus-


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