Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 119

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einen geringeren Preis erzielen. Somit ist man im Endeffekt an der wirtschaftlichen Exis­tenzgrundlage angekommen, die ist dann nicht mehr vorhanden.

Hier, Herr Bundesminister, appelliere ich wirklich an Sie! Es ist ein Faktor – das muss man vielleicht wissen –, dass Großbetriebe, die in der Südsteiermark zu Hause sind, die auch Kammerfunktionäre in diesem Bereich sind, dieses Abkommen verhindern wollen. Das heißt, dieses Abkommen existiert über Generationen hinweg – das passiert ja nicht seit gestern, das gab es seit mehreren Generationen –, und jetzt kommen Großbetrie­be, die Hunderte Hektar von Flächen auch auf der slowenischen Seite haben, her und sa­gen: Dieses Abkommen gehört gestrichen, denn mich betrifft es nicht!

Das kann nicht sein, dass man im Umkehrschluss hergeht – und reden wir von den Hek­tarflächen. Wenn man das auch noch kurz skizziert: Bei diesen 40, 50 Bauern reden wir vielleicht von 200 Hektar Weingärten, nicht mehr.

Also im Endeffekt geht es wirklich um wirtschaftliche Existenzen, und hier, Herr Minis­ter, bitte ich schon, dass man da nicht nur den Großgrundbesitzern entgegenkommt, sondern wirklich den einfachen Kammerfunktionären, die auch Ihrer Klientel zugehörig sind. Das sind ja nicht großartige Riesenbetriebe, sondern die gehören auch Ihrer Klien­tel zugerechnet. Trotz alledem – das verstehe ich nicht – reduziert man das einfach so mit einem Federstrich.

Das Gleiche gilt natürlich auch für den steirischen Hopfen, der aufgrund einer EU-Richt­linie jetzt auch mit einem Federstrich Geschichte ist. Ja, Sie nicken zwar, aber jetzt darf der steirische Hopfen nur noch „Hopfen aus der Steiermark“ genannt werden, oder „Hop­fen aus der Südsteiermark“. Also eine jahrelange Markenbezeichnung – was wirklich Geld gekostet hat, viele Initiativen – fällt jetzt, weil Slowenien seit Kurzem den steiri­schen Hopfen als geografisch geschützte Angabe bezeichnet, für uns Steirer einfach weg.

Herr Minister, hier appelliere ich wirklich an Sie! Vielleicht haben wir noch die Chance, dass das in einem persönlichen Gespräch geklärt werden kann, oder auch in einer Form vor Ort, denn es kann nicht sein, dass man da jetzt einfach mit einem Federstrich die­sen Betrieben die Existenzgrundlage nimmt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


15.10.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Punkt eins: Pflanzgutgesetz: Keine Fra­ge, eine Anpassung an EU-Recht. Betreffend alte Obstsorten sollten auch wirklich die richtigen Sorten ausgebracht werden können, angebaut werden können, angepflanzt wer­den. Das werden wir selbstverständlich unterstützen.

Die Problematik, die Kollege Rauch hier in Bezug auf die Steiermark angeführt hat, ist tatsächlich ein wichtiges Thema, wo ich hoffe, dass es eine grenzüberschreitende Lö­sung geben wird. Ich kenne auch Kleinbetriebe, die dort Flächen diesseits und jenseits der Grenze haben, und dieses alte Gleichenberger Abkommen hat das immer geregelt. Ich glaube, dass hier Einvernehmen mit den slowenischen Kollegen herstellbar ist.

Auch was die geografischen Ursprungsbezeichnungen oder Herkunftsbezeichnungen oder Angaben betrifft, dürfen wir eines nicht vergessen: Die Slowenen haben genauso den Begriff der Steiermark für sich zu Recht in Anspruch genommen, weil die Steier­mark eine große Region ist. Wir brauchen nur an die Geschichte zu denken: Die Stei­ermark endet nicht an der Murgrenze, sondern sie ist eine größere Region. Ja, das ist im heutigen Europa so. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Ein Wort auch noch zum Landwirteprivileg: Im Zusammenhang mit Pflanzgut, Saatgut ist es ganz wichtig, dass die Landwirte Saatgut weiter anbauen dürfen, nämlich das,


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